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Transparente Gehälter und Gleichstellung: Neue Vorgaben für Unternehmen bis 2026

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Die EU-Richtlinie 2023/970 stellt einen wichtigen Schritt zur Förderung von Geschlechtergleichstellung und Transparenz auf dem Arbeitsmarkt dar. Ab 7. Juni 2026 müssen alle Mitgliedsstaaten der EU diese Richtlinien umsetzen. Für Unternehmen und Recruiter/innen in Südtirol bedeutet dies eine wesentliche rechtliche und inhaltliche Veränderung bei der Ausschreibung von Stellenangeboten. Worum es genau geht, erfahren Sie in diesem Blogartikel. 

1️⃣ Gleichstellung und Entgelttransparenz als Grundpfeiler

Das Hauptziel der Richtlinie ist die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsfragen und der rechtliche Schutz vor Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht oder persönlicher Geschlechteridentität. Die EU-Richtlinie bezieht sich genauer gesagt auf Diskriminierung in Stellenanzeigen, bei Auswahlverfahren und bei der Entlohnung. In Bezug auf den Lohn fordert sie unter anderem: 

  • Geschlechtergerechte Bezahlung: gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Adressiert werden auch Unterschiede, die durch andere Diskriminierungsmerkmale bestehen können 

  • Offenlegungspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, Informationen zur Gehaltsstruktur oder zu Referenzvergütung offen zu legen 

  • Förderung der Transparenz: Bewerbende erhalten einen besseren Überblick über die Entlohnung für vergleichbare Positionen 

Entgelthöhen sollten als Bruttojahreslohn und entsprechendem Bruttostundenentgelt angegeben werden. Dabei sollte es möglich sein, die Gehälter auf Basis des tatsächlich vereinbarten Lohnes für den/die Arbeitnehmende zu berechnen – egal ob dieser Lohn jährlich, monatlich, stündlich oder auf eine andere Art festgelegt wurde. (vgl. Art 22 der EU-Richtlinie 2023/970) 

2️⃣ Entgelttransparenz und Gleichstellung in Stellenanzeigen

Diese Regelungen haben auch direkte Auswirkungen auf die Stellenanzeigen. Stellenanzeigen müssen demnach mehr Transparenz in Bezug auf Gehaltsstrukturen aufweisen und eine inklusive Sprache aufweisen. Das ist auch für Arbeitgeber/innen von Vorteil, da die Arbeitgebermarke, also das Employer Branding gestärkt wird. Lohntransparenz und eine geschlechtergerechte Sprache in der Stellenanzeige zeugen nämlich von Professionalität und Fairness und schaffen Vertrauen.

Tipps – darauf sollte in Bezug auf Stellenanzeigen geachtet werden: 

  • Gehaltsspanne konkret angeben: Vermeiden Sie in Ihrer Stellenanzeige vage Formulierungen wie beispielsweise „marktübliches Gehalt“. Geben sie stattdessen eine realistische und faire Gehaltsspanne an, die die Position und Qualifikation widerspiegelt. Es ist ratsam den Bruttomonatslohn anzugeben sowie den auf ein (je nach Branche) vorhandenes 13. und 14. Monatsgehalt hinzuweisen 

  • Geschlechtsneutrale, inklusive Sprache: Formulieren Sie Ihre Anzeige so, dass sie alle Bewerbenden gleichermaßen anspricht. Bezeichnungen wie Mitarbeitende, Teammitglied, Fachkraft eignen sich dafür gut. Zum Beispiel:  

Ingenieur*in (m/w/d) oder Fachkraft im Bereich Ingenieurwesen, Sachbearbeitung im Bereich xy oder Pädagogische Fachkraft. Sprechen Sie dabei Bewerbende nicht mit „er/sie übernimmt“ an, sondern „Sie übernehmen ... “, „Ihre Aufgaben sind ... “

Profitipp: Tipps zum Erstellen der perfekten Stellenanzeige finden Sie hier – inklusive Beispiele für eine inklusive Sprache in der Stellenanzeige. Auch die Gleichstellungsrätin hat sich als Fach- und Anlaufstelle intensiv mit dem Thema befasst und einen Leitfaden für Stellenanzeigen, die alle erreichen erstellt.

  • Transparenz proaktiv kommunizieren: Heben Sie ruhig hervor, dass Ihr Unternehmen Fair Pay und Chancengleichheit praktiziert, zum Beispiel durch interne Gleichstellungsprogramme und Zertifizierungen. In unserem Blogartikel zum Thema Geschlechtergleichstellung finden Sie Tipps und Strategien für mehr Gleichstellung im Unternehmen. 

  • Rechtliche Hinweise: Weisen Sie in der Anzeige auf die Einhaltung geltender Entgelttransparenzregelungen hin, um den professionellen Umgang mit dem Thema zu unterstreichen 

  • Weiterentwicklungsmöglichkeiten: Zeigen Sie Transparenz nicht nur in Bezug auf die Entlohnung, sondern auch auf mögliche Karrierewege und Weiterbildungsprogramme in Ihrem Unternehmen 

Gehaltsangaben: Ermitteln Sie marktübliche Gehälter für vergleichbare Positionen in Südtirol in der jeweiligen Branche. Setzen Sie dabei realistisch an bei einer Gehaltsspanne, die den unteren und oberen Rahmen für qualifizierte Kandidaten/Kandidatinnen abdeckt, z.B. 40.000 bis 48.000 Euro brutto jährlich. Berücksichtigen Sie dabei verschiedene Karrierelevel für Einstiegsgehalt, Entwicklung und Seniorpositionen. Kommunizieren Sie neben dem Grundgehalt auch Benefits, Ergebnisprämien und die Bereitschaft zu Gehaltsverhandlungen. Vertiefend zum Thema haben wir in unseren Karriere Südtirol Gehaltstabellen durchschnittliche Gehaltsangaben für das Jahr 2025 gesammelt.  

3️⃣ Fazit

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz stellt eine wichtige Chance dar, um Gleichstellung und Vertrauen im Recruiting zu stärken. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und Ihre Stellenanzeigen entsprechend anzupassen. Damit befolgen Sie nicht nur alle Vorschriften, sondern schaffen es, qualifizierte Talente zu gewinnen und diese auch langfristig zu binden. Sie wünschen sich Beratung in Sachen Stellenanzeige und Unterstützung im Recruiting passender Talente? Wenden Sie sich an unser Customer-Success-Team und an unsere professionelle Talentvermittlung

 

Dieser Blogbeitrag ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden. 

Aktualisiert am 08.06.2026

ArbeitsrechtHR-Management

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