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Richtig kündigen im Jahr 2026 - Die telematische Kündigung

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Richtig kündigen im Jahr 2026 - Die telematische Kündigung in Italien

Wer in Italien sein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft freiwillig kündigen möchte (Selbstkündigung), muss das seit 2016 telematisch tun, über ein Online-Kündigungsformular. Was früher in einem unterschriebenen Kündigungsschreiben möglich war, wurde deshalb durch eine „digitale“ Kündigung ersetzt, weil in Italien die Praxis der „Blanko-Kündigungen“ weit verbreitet war. Dabei hat sich der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bereits bei Unterschrift des Arbeitsvertrags auch eine Kündigung unterschreiben lassen, die er jederzeit mit einem Datum versehen konnte, um den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin problemlos vor die Tür setzen zu können. Aus diesem Grund dürfen in Südtirol und Italien freiwillige Kündigungen und einvernehmliche Kündigungen zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in, sowie Kündigungen aus wichtigem Grund (giusta causa) nur mehr telematisch erfolgen, sonst sind sie nicht rechtwirksam.  

1️⃣ Wie funktioniert die telematische Kündigung und wie stelle ich sie dem Arbeitgeber richtig zu?

Die telematische Kündigung erhält immer einen aktuellen digitalen Zeitstempel, kann also nicht zurück oder in die Zukunft datiert werden. Und so funktioniert sie:

  • Du kannst die Kündigung selbst vornehmen, indem du dich auf auf der Seite des italienischen Arbeitsministeriums mit deinem SPID oder der elektronischen Identitätskarte CIE einloggst und dort das Kündigungsformular ausfüllst und abschickst

  • Du kannst über eine dafür ermächtigte Einrichtung die Kündigung in deinem Namen machen lassen. Zu diesen Anlaufstellen für Kündigungen gehören in Südtirol beispielsweise die Patronate (z.B. KVW), die Gewerkschaften, die Bilateralen Körperschaften, die Arbeitsrechtsberater/innen und die Büros des Arbeitsinspektorats. Sie füllen mit dir zusammen das Onlineformular aus und übermitteln es ans italienische Arbeitsministerium

Das digitale bzw. telematische Kündigungsschreiben wird dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin als PDF-Formular per PEC zugestellt. 

Wichtig

In Italien gibt es einzelne Berufsgruppen und Personen, die von der Regelung der telematischen Kündigung ausgenommen sind. Dazu gehören beispielsweise Seefahrer/innen, öffentlich Bedienstete und schwangere Frauen (in der Schwangerschaft besteht ein Kündigungsschutz bzw. Entlassungsschutz). Ausführlichere Infos dazu sind auch weiter unten angeführt. Bevor du also zur telematischen Kündigung greifst, solltest du dich informieren oder in unserem Kündigungs-Ratgeber nachlesen, ob du zu einer dieser Kategorien gehörst.

2️⃣ Wie lange ist die Kündigungsfrist in Italien und was muss ich beachten, bevor ich kündige?

Das muss man beachten, wenn man selbst kündigt:  

  • In Italien hängt die Dauer der Kündigungsfrist (preavviso), also die Mindestzeit zwischen der Kündigung und dem effektiven Ende des Arbeitsverhältnisses (falls nicht anders vereinbart) vom jeweils angewendeten Kollektivvertrag, deiner Einstufung und dem Dienstalter ab. Diese beiden Informationen findest du in deinem Arbeitsvertrag 

  • Wenn hingegen ein wichtiger Grund (giusta causa) für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin besteht, kann er/sie fristlos kündigen (Art. 2019 ZGB) 

  • In der Probezeit eines neuen Arbeitsverhältnisses braucht es keine telematische Kündigung. 

  • Deine telematische, freiwillige Kündigung kannst du nur innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Übermittlung zurückgezogen werden. Siehe dazu in unserem Ratgeber auch Bereich 4 der Kündigungsanleitung ein 

Profitipp

Bevor du deine freiwillige Kündigung abgibst, solltest du immer das persönliche Gespräch zu deinen Vorgesetzten suchen und sie über dein Kündigungsvorhaben in Kenntnis setzen. Das zeugt von Professionalität. Bereite dich auch kurz auf dieses Gespräch vor, damit deine Kündigungsintention von deiner Seite her nicht emotional, sondern kompetent und sachlich kommuniziert wird. Das ist die Voraussetzung dafür, dass deine letzten Arbeitswochen konstruktiv ausklingen und auch künftige Begegnungen mit den vormaligen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen positiv gestaltet werden können. Denn auch im beruflichen Leben trifft man sich immer zweimal.

3️⃣ Kündigungsschutz in Italien: Was muss ich beachten, wenn ich trotzdem kündigen will?

Bei Eltern von Kindern unter 3 Jahren gilt ein Kündigungsschutz. Die telematische Kündigung reicht hier nicht aus, falls der Vater oder die Mutter ihr Arbeitsverhältnis beenden möchte. Besteht ein Kündigungswunsch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin muss die Kündigung durch das Arbeitsinspektorat bestätigt werden. Dazu sendet der/die Arbeitnehmer/in ein eigenes Formular zusammen mit der schriftlichen Kündigung an das Arbeitsinspektorat. Dies gilt für diese Kategorien auch während der Probezeit. Wird eine Kündigung nicht auf diesem Weg bestätigt, ist sie nicht gültig. 

Ein besonderer Entlassungsschutz besteht, wie weiter oben erwähnt, bei schwangeren Arbeitnehmerinnen. Hier tritt der Mutterschutz in Kraft, der vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Vollendung des 1 Lebensjahres des Kindes reicht. Willst du als Mutter in diesem Zeitraum dennoch aus eigenen Stücken kündigen, muss dies übers Arbeitsinspektorat erfolgen. Die Kündigungsfrist brauchst du in diesem Fall nicht einhalte, sie wird dir ausbezahlt. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss das Naspi-Ticket an die INPS einzahlen, weil du nach deiner Kündigung Anrecht auf Arbeitslosengeld hast.  

Für Väter gilt: haben sie an Stelle der Mutter den Vaterschaftsurlaub genommen oder den obligatorischen Vaterschaftsurlaub für die Geburt genossen, besteht für sie wie beim Mutterschutz ein Entlassungsschutz

Entlassungsschutz bei Hochzeit: Ab Veröffentlichung des Heiratsaufgebotes bis zu einem Jahr nach der Hochzeit unterstehen beide Partner diesem Schutz. Die freiwillige Kündigung der Arbeitnehmenden muss hier ebenso übers Arbeitsinspektorat laufen.  

Genaueres zum Entlassungsschutz kannst du auch im themenspezifischen Post von Elas nachlesen. 

Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wende dich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten oder an eine Gewerkschaft. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.


Dieser Artikel wurde am 19.01.2026 aktualisiert.

Arbeitsrecht

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