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Mutterschutz – wie läuft er ab?

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Mutterschutz – wie läuft er in Südtirol ab?

Du erwartest ein Baby? Gratuliere! Jetzt beginnt eine spannende Zeit. Damit du als berufstätige, werdende Mutter genau weißt, welche Rechte und Möglichkeiten du während und nach der Schwangerschaft hast, möchten wir dir in diesem Blogartikel die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mutterschutz in Südtirol/Italien beantworten.

1️⃣ Was ist Mutterschutz?

Generell umfasst der Begriff „Mutterschutz“ alle Maßnahmen, auf die werdende oder frisch gebackene Mütter Anrecht haben.

Als lohnabhängige Arbeitnehmerin bist du in diesem gesetzlich festgelegten Zeitraum besonders geschützt. So darf dich dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin beispielsweise in diesem Zeitraum und bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes NICHT entlassen (Entlassungsschutz).

Wichtig

Beansprucht der Vater eine Elternfreistellung, untersteht auch er bis zum 1. Lebensjahr einem Entlassungsschutz.

In diesem Zeitraum gelten für die Mutter außerdem eigene Regelungen für Überstunden und Nachtdienst (Nachtarbeitsverbot bis zum 1. Lebensjahr des Kindes) sowie bei bestimmten Arbeitstätigkeiten, z.B. Heben von Lasten und bei anderen Tätigkeiten, die die Gesundheit der Mutter oder des Ungeborenen beeinträchtigen könnten.
Der Mutterschutz beinhaltet einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub, den du während der Schwangerschaft und der ersten Lebensmonate deines Babys genießen darfst.
 

2️⃣  Wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er?

In Südtirol/Italien tritt der Mutterschutz in Kraft, sobald du deine Arbeitgeber/innen über die Schwangerschaft informiert hast und entsprechende ärztliche Bescheinigung abgegeben hast. Auf der ärztlichen Bescheinigung steht der mögliche Geburtstermin deines Kindes. Damit kann der Beginn und das ungefähre Ende der obligatorischen Mutterschaftszeit berechnet werden.  

 

Der oben erwähnte Entlassungsschutz der Mutter gilt ab Beginn der Schwangerschaft, also nicht erst dann, wenn du den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin informiert hast. Willst du als Mutter in diesem Zeitraum dein Arbeitsverhältnis aus freien Stücken beenden, geht das nicht wie üblicherweise mit einer telematischen Kündigung. Deine Kündigung muss nämlich vom Arbeitsinspektorat bestätigt werden und zwar über ein spezielles Formular, dass du zusammen mit einer schriftlichen Kündigung an das Arbeitsinspektorat schickst. Die Kündigungsfrist musst du in diesem Fall nicht einhalten, sie wird dir ausbezahlt. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss seinerseits/ihrerseits das Naspi-Ticket an die INPS einzahlen, weil du nach deiner Kündigung Anrecht auf Arbeitslosengeld hast.  

3️⃣  Für wen gilt die obligatorische Mutterschaftszeit?

Die obligatorische Mutterschaftszeit (obligatorischer Mutterschaftsurlaub) gilt für alle lohnabhängigen Arbeitnehmerinnen. Auch für Frauen während der Probezeit und Ausbildung. Im Falle einer Adoption oder Pflegeanvertrauung hast du übrigens ebenso Anrecht auf die Mutterschaftszeit.

Wichtig

Obligatorischer Vaterschaftsurlaub: 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes bzw. innerhalb der ersten 5 Lebensmonate des Kindes kann der Vater diesen beantragen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet, ihm 10 Tage Vaterschaftsurlaub (verteilt oder in einem Stück) zu genehmigen. Der Vater muss dazu 15 Tage vor Beanspruchung ein Ansuchen an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin stellen. Die Entlohnung für diese Vaterschaftstage erfolgt über das NISF/INPS.

4️⃣  Wann beginnt die Mutterschaftszeit und wie lange dauert sie?

Zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin deines Kindes beginnt die obligatorische Mutterschaft (Mutterschaftsurlaub), diese endet 3 Monate nach der Geburt des Kindes und dauert insgesamt 5 Monate.

Nach Genehmigung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin ist auch eine flexible Mutterschaft möglich, diese beginnt 1 Monat vor der Geburt und dauert bis 4 Monate nach der Geburt. Seit 2019 ist es auch möglich, bis zur effektiven Geburt zu arbeiten und sich die 5 Monate obligatorischer Mutterschaft auf die Zeit nach der Geburt „aufzusparen“. Hierzu braucht es aber ein zusätzliches, ärztliches Gutachten und einen eigenen Antrag.

Wichtig

Die Dauer der obligatorischen Mutterschaft beträgt 5 Monate, der Zeitraum MUSS in einem Stück genossen werden. Geld während der Mutterschaftszeit: In dieser Zeit hast du Anrecht auf 80% des Bruttolohnes (vom NISF/INPS entlohnt). Der Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft ist Renten-gedeckt, er wird dem Dienstalter für die Rente angerechnet. Der Urlaubsanspruch während der obligatorischen Mutterschaft, das 13. und 14. Monatsgehalt an, sowie auch die Abfertigung reifen weiterhin an. Für Adoptiv- und Pflegeeltern gelten 5 Monate obligatorische Freistellung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in die Familie bzw. ab der Ankunft des Kindes in Italien. Auch sie haben genauso wie biologische Eltern Anrecht auf Entlohnung und Versicherungsschutz.

Folgendes gilt für die Mutterschaftszeit im Falle von Frühgeburten und Komplikationen in der Schwangerschaft: 

  • Gibt es Komplikationen in der Schwangerschaft, die ein vorzeitiges Arbeitsverbot mit sich führen, so kann nach Genehmigung des Arbeitsinspektorates ein zusätzlicher Zeitraum ab Eintreten und Begutachtung der Komplikationen (Risikoschwangerschaft) in Anspruch genommen werden 

  • Für Frühgeburten ist es möglich, die verlorene Zeit der obligatorischen Mutterschaftszeit nach der Geburt nachzuholen 

  • Bei einer Einlieferung des Kindes ins Krankenhaus wird die Mutterschaftszeit unterbrochen und das Ende der Mutterschaftszeit wird dementsprechend nach hinten verschoben 

  • Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach dem 180. Schwangerschaftstag (z.B. Fehlgeburt) darfst du die Mutterschaftszeit in Anspruch nehmen, wenn du das möchtest 

5️⃣  Welche Unterlagen braucht es für die Mutterschaft

In Südtirol/Italien brauchst du, wie bereits erwähnt, eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung. Dieses Dokument musst du deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin abgeben. Vor Beginn der obligatorischen Mutterschaftszeit muss beim NISF ein telematischer Antrag auf Mutterschaft eingereicht werden. Alternativ ist es auch möglich, den Antrag über Patronatsstellen einzureichen.

Ist dein Kind geboren, so musst du das Geburtsdatum deines Babys und die Personaldaten innerhalb von 30 Tagen ab der Geburt dem NISF (telematischer Dienst) mitteilen.
 

6️⃣  Was kommt nach der Mutterschaftszeit?

Spätestens während deiner Mutterschaftszeit solltest du dir überlegen: 

  • Ob du Elternzeit beantragen möchtest für die Zeit nach dem Mutterschutz bzw. nach dem Mutterschaftsurlaub. Möglichkeiten dazu gibt es sowohl für die Mutter als auch für den Vater. Die Elternzeit musst du nicht in einem Stück genießen, du kannst sie je nach Bedarf auch für später aufbewahren (innerhalb des 12. Lebensjahres deines Kindes). Informiere dich, ob du Anrecht auf Elternzeit hast und welche Elternzeit-Form in deinem Fall möglich ist. Ein Teil der Elternzeit wird vom NISF/INPS vergütet. Im Blogartikel über die Fakultative Elternzeit erfährst du mehr dazu. 

  • Ob du wieder in deinen alten Job zurückkehren möchtest und, falls ja, ob für dich eine Teilzeitstelle in Frage käme. Als berufstätige Mutter hast du Anrecht auf Ruhepausen, sogenannte Stillpausen: 2 Freistellungen zu je 1 Stunde täglich bis zum 1.Lebensjahr deines Babys. Beträgt deine tägl. Arbeitszeit weniger als 6 Stunden, so hast du Anrecht auf 1 Stunde Freistellung 

  • Ob für deine persönliche Situation (z.B. kein freier KITA-Platz, mit Familie unvereinbare Arbeitszeiten etc.) eine freiwillige Selbstkündigung notwendig ist. Kündigst du vor dem ersten Lebensjahr deines Kindes, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 

Wichtig

Als Arbeitnehmerin hast du das Recht, dein Arbeitsverhältnis nach deiner Mutterschaft wieder so aufzunehmen, wie es vor dem Mutterschaftsurlaub war (Stundenplan, Arbeitsort etc.). Dein/e Arbeitgeber/in ist aber NICHT verpflichtet, dir eine Teilzeitstelle zu genehmigen.

Hast du noch weitere Fragen? Dann informiere dich bei deiner Gewerkschaft, einem Patronat oder direkt beim NISF/INPS. Und falls du nach deiner Mutterschaft auf Jobsuche bist, beraten wir dich gerne. Informationen zu aktuellen Jobangeboten, die zu dir passen, findest du auf unserem Jobportal.
Wir wünschen dir eine schöne Zeit mit deinem Baby und viel Erfolg!
 
Dieser Artikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst, unseren Ansprechpartnern in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
 
Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wende dich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden. 
 
Der Beitrag wurde am 19.01.2026 aktualisiert
 

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