Mutterschutz – wie läuft er in Südtirol ab?
Du erwartest ein Baby? Gratuliere! Jetzt beginnt eine spannende Zeit. Damit du als berufstätige, werdende Mutter genau weißt, welche Rechte und Möglichkeiten du während und nach der Schwangerschaft hast, möchten wir dir in diesem Blogartikel die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mutterschutz in Südtirol/Italien beantworten.
1️⃣ Was ist Mutterschutz?
Wichtig
Der Mutterschutz beinhaltet einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub, den du während der Schwangerschaft und der ersten Lebensmonate deines Babys genießen darfst.
2️⃣ Wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er?
In Südtirol/Italien tritt der Mutterschutz in Kraft, sobald du deine Arbeitgeber/innen über die Schwangerschaft informiert hast und entsprechende ärztliche Bescheinigung abgegeben hast. Auf der ärztlichen Bescheinigung steht der mögliche Geburtstermin deines Kindes. Damit kann der Beginn und das ungefähre Ende der obligatorischen Mutterschaftszeit berechnet werden.
Der oben erwähnte Entlassungsschutz der Mutter gilt ab Beginn der Schwangerschaft, also nicht erst dann, wenn du den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin informiert hast. Willst du als Mutter in diesem Zeitraum dein Arbeitsverhältnis aus freien Stücken beenden, geht das nicht wie üblicherweise mit einer telematischen Kündigung. Deine Kündigung muss nämlich vom Arbeitsinspektorat bestätigt werden und zwar über ein spezielles Formular, dass du zusammen mit einer schriftlichen Kündigung an das Arbeitsinspektorat schickst. Die Kündigungsfrist musst du in diesem Fall nicht einhalten, sie wird dir ausbezahlt. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss seinerseits/ihrerseits das Naspi-Ticket an die INPS einzahlen, weil du nach deiner Kündigung Anrecht auf Arbeitslosengeld hast.
3️⃣ Für wen gilt die obligatorische Mutterschaftszeit?
Wichtig
Obligatorischer Vaterschaftsurlaub: 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes bzw. innerhalb der ersten 5 Lebensmonate des Kindes kann der Vater diesen beantragen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet, ihm 10 Tage Vaterschaftsurlaub (verteilt oder in einem Stück) zu genehmigen. Der Vater muss dazu 15 Tage vor Beanspruchung ein Ansuchen an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin stellen. Die Entlohnung für diese Vaterschaftstage erfolgt über das NISF/INPS.
4️⃣ Wann beginnt die Mutterschaftszeit und wie lange dauert sie?

Nach Genehmigung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin ist auch eine flexible Mutterschaft möglich, diese beginnt 1 Monat vor der Geburt und dauert bis 4 Monate nach der Geburt. Seit 2019 ist es auch möglich, bis zur effektiven Geburt zu arbeiten und sich die 5 Monate obligatorischer Mutterschaft auf die Zeit nach der Geburt „aufzusparen“. Hierzu braucht es aber ein zusätzliches, ärztliches Gutachten und einen eigenen Antrag.
Wichtig
Folgendes gilt für die Mutterschaftszeit im Falle von Frühgeburten und Komplikationen in der Schwangerschaft:
Gibt es Komplikationen in der Schwangerschaft, die ein vorzeitiges Arbeitsverbot mit sich führen, so kann nach Genehmigung des Arbeitsinspektorates ein zusätzlicher Zeitraum ab Eintreten und Begutachtung der Komplikationen (Risikoschwangerschaft) in Anspruch genommen werden
Für Frühgeburten ist es möglich, die verlorene Zeit der obligatorischen Mutterschaftszeit nach der Geburt nachzuholen
Bei einer Einlieferung des Kindes ins Krankenhaus wird die Mutterschaftszeit unterbrochen und das Ende der Mutterschaftszeit wird dementsprechend nach hinten verschoben
Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach dem 180. Schwangerschaftstag (z.B. Fehlgeburt) darfst du die Mutterschaftszeit in Anspruch nehmen, wenn du das möchtest
5️⃣ Welche Unterlagen braucht es für die Mutterschaft

6️⃣ Was kommt nach der Mutterschaftszeit?
Spätestens während deiner Mutterschaftszeit solltest du dir überlegen:
Ob du Elternzeit beantragen möchtest für die Zeit nach dem Mutterschutz bzw. nach dem Mutterschaftsurlaub. Möglichkeiten dazu gibt es sowohl für die Mutter als auch für den Vater. Die Elternzeit musst du nicht in einem Stück genießen, du kannst sie je nach Bedarf auch für später aufbewahren (innerhalb des 12. Lebensjahres deines Kindes). Informiere dich, ob du Anrecht auf Elternzeit hast und welche Elternzeit-Form in deinem Fall möglich ist. Ein Teil der Elternzeit wird vom NISF/INPS vergütet. Im Blogartikel über die Fakultative Elternzeit erfährst du mehr dazu.
Ob du wieder in deinen alten Job zurückkehren möchtest und, falls ja, ob für dich eine Teilzeitstelle in Frage käme. Als berufstätige Mutter hast du Anrecht auf Ruhepausen, sogenannte Stillpausen: 2 Freistellungen zu je 1 Stunde täglich bis zum 1.Lebensjahr deines Babys. Beträgt deine tägl. Arbeitszeit weniger als 6 Stunden, so hast du Anrecht auf 1 Stunde Freistellung
Ob für deine persönliche Situation (z.B. kein freier KITA-Platz, mit Familie unvereinbare Arbeitszeiten etc.) eine freiwillige Selbstkündigung notwendig ist. Kündigst du vor dem ersten Lebensjahr deines Kindes, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wichtig
Wir wünschen dir eine schöne Zeit mit deinem Baby und viel Erfolg!
Dieser Artikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst, unseren Ansprechpartnern in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wende dich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.
Der Beitrag wurde am 19.01.2026 aktualisiert