Karriere Südtirol
11.03.2025
Inhaltsverzeichnis
1️⃣ Elternurlaub nach der obligatorischen Mutterschaftszeit2️⃣ Rentenversicherung während des fakultativen Elternurlaubes3️⃣ Gehalt während der Elternzeit – Neuerungen fürs Jahr 2025Karriere Südtirol
11.03.2025
Nach Beendigung des obligatorischen Mutterschaftsurlaubes, der insgesamt 5 Monate dauert und in einem Stück genossen werden muss, gibt es für Mütter mehrere Möglichkeiten, die schon vor dem Ende der Mutterschaftszeit genau überlegt werden sollten: zurück in den Job oder Elternzeit beantragen? In diesem Blogartikel erfährst du, was Elternzeit (ehemals fakultative Mutterschaft genannt) ist, wie lange sie dauert, und wie es in dieser Zeit mit der Rentensicherung aussieht.
Die Elternzeit bzw. der Elternurlaub kann nach dem (5-monatigen) obligatorischen Mutterschaftsurlaub beantragt werden. In diesem Zusammenhang wird in Südtirol manchmal auch der Begriff „fakultative Mutterschaft“ verwendet. Tatsächlich ist es aber eine Option, die beiden lohnabhängigen Eltern, also auch dem Vater offensteht. Als lohnabhängige Mutter oder lohnabhängiger Vater kannst du die freiwillige Elternzeit beantragen, in den meisten Fällen maximal 6 Monate pro Elternteil. Beide Elternteile zusammen können wiederum maximal 9 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen nimmt ein Elternteil 6 Monate und der andere 3 Monate. Dein Arbeitsplatz bleibt dir in dieser Zeit erhalten, d.h. du hast das Recht, nach Ende der Elternzeit wieder in deinen Job zurückzukehren. Die Elternzeit kann dabei unmittelbar nach der obligatorischen Babypause (obligatorische Mutterschaftszeit) genossen werden, alternativ ist es auch möglich, sich einen Teil der Elternzeit aufzusparen und innerhalb des 12. Lebensjahres des Kindes zu genießen.
Was die Rentenversicherung anbelangt, so sind nicht nur die 5 Monate der obligatorischen Mutterschaft bzw. der Zeitraum der obligatorischen Vaterschaft gedeckt, sondern auch der Zeitraum der Elternzeit. Auch wenn keine Sozialbeiträge eingezahlt werden, ist der Zeitraum trotzdem von den sogenannten figurativen Beiträgen gedeckt. Es ist aber möglich, 6 Monate Elternzeit kostenpflichtig nachzukaufen. Mehr Infos dazu findest du in unserem Blogartikel „Rentenlücken in Italien durch Nachzahlungen schließen“. Rentenexperten empfehlen, sich in dieser Zeit auch durch freiwillige Beitragszahlungen in eine private Rentenversicherung abzusichern.
Während der Elternzeit reifen sehr wohl die Beitragswochen für die Rente an. Siehe dazu auch entsprechende Publikation auf der Inps-Webseite.
Bisher wurden während des freiwilligen Elternurlaubes 30 % des Monatslohnes ausbezahlt. Seit 2025 hat es aber diesbezüglich Änderungen gegeben:
Für das Jahr 2025 werden die Bezüge, die während der Elternzeit bzw. während des Elternurlaubes ausbezahlt werden, aufgestockt. Um Anspruch auf die Aufstockung zu haben, müssen die aufgestockten Monate innerhalb des 6. Lebensjahres des Kindes genossen werden und nicht wie üblich innerhalb des 12. Lebensjahres des Kindes.
Eltern bekommen für 3 Monate 80 % ihres Gehaltes. Diese Regelung gilt dauerhaft und bezieht sich auf drei der insgesamt neun Monate der fakultativen, bezahlten Elternzeit. Die restlichen Monate werden mit einer Entschädigung von 30 % vergütet.
Diese Erhöhung auf 80 % gilt nur für eines der beiden Elternteile. Der Zeitraum ist auf maximal drei Monate begrenzt, wobei auch Teilzeiträume kombiniert werden können, solange die Gesamtdauer drei Monate nicht überschreitet. Die 80 % können bis zum sechsten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
Haben Vater oder Mutter die obligatorische Mutterschaft bzw. Vaterschaft noch innerhalb des Jahres 2024 beendet, werden zwei Monate der fakultativen Elternzeit vom INPS/NISF in der Höhe von 80 % ausbezahlt, die übrigen Monate zu 30 %.
Jedes Elternteil hat jeweils 3 Monate nicht übertragbaren Elternurlaub zur Verfügung. Je nachdem, wann die obligatorische Mutterschaft bzw. Vaterschaft beendet wurde (siehe oben) erhält jedes Elternteil für 3 bzw. 2 Monate der 9 Monate eine Vergütung von 80 % des jeweiligen Gehaltes. Vater und Mutter haben dann weitere 3 Monate Elternurlaub bzw. Elternzeitzur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Für diesen Zeitraum werden 30 % desGehaltes ausbezahlt. Der fakultative Elternurlaub muss rechtzeitig vor seinem Beginn in elektronischer Form beim INPS/NISF erfolgen. Die Genehmigung des Ansuchens um Elternurlaub muss dann auch den Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen übermittelt werden.
Du hast während der Elternzeit neue Seiten und Interessen an dir entdeckt und bist auf der Suche nach einem neuen Job? Dann wende dich gerne an unsere kostenlose Talentberatung, wir wissen welche Fähigkeiten in Väter und Mutter stecken und können dir helfen, den passenden Job zu finden.
Dieser Artikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst, unseren Ansprechpartnern in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
Dieser Blogbeitrag ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wende dich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.
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