Vaterschaftsurlaub in Südtirol
Karriere Südtirol
18.03.2025

Inhaltsverzeichnis
1️⃣ Der obligatorische Vaterschaftsurlaub2️⃣ Die fakultative Elternzeit für den Vater3️⃣ Bezahlung und Rentenversicherung während des VaterschaftsurlaubesKarriere Südtirol
18.03.2025
Wusstest du, dass du als werdender oder frisch gebackener Vater in Südtirol bzw. Italien das Recht auf Vaterschaftsurlaub hast? Auch kannst du nach dem Vaterschaftsurlaub Elternzeit beantragen. Detaillierte Infos über die Dauer und Bezahlung des obligatorischen Vaterschaftsurlaubes und der fakultativen Elternzeit kannst du in diesem Blogartikel nachlesen. Außerdem verraten wir dir, warum Vaterschaftsurlaub und Elternzeit durchaus auch eine Bereicherung für dein berufliches Leben sind.
1️⃣ Der obligatorische Vaterschaftsurlaub
Dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin ist verpflichtet, dir 10 Tage Vaterschaftsurlaub (obligatorischer Vaterschaftsurlaub) zu genehmigen. Diesen kannst du verteilt oder in einem Stück genießen, und zwar 2 Monaten vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes bzw. innerhalb der ersten 5 Lebensmonate deines Babys. Dazu musst du dir 15 Tage vor der Beanspruchung entsprechendes Ansuchen beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin einreichen. Der Lohn wir für die Vaterschaftstage über das NISF/INPS ausbezahlt.

2️⃣ Die fakultative Elternzeit für den Vater
Väter, die in einem lohnabhängigen Verhältnis arbeiten, haben – genauso wie Mütter auch – die Möglichkeit, maximal 6 Monate fakultative Elternzeit zu beantragen (pro Elternteil). Beide Elternteile können gemeinsam maximal 9 Monate Elternzeit beanspruchen. Zum Beispiel könnte ein Elternteil 6 Monate und das andere 3 Monate Elternzeit nehmen. Du kannst diesen fakultativen Elternurlaub nach der 5-monatigen obligatorischen Mutterschaftszeit nutzen.
Die fakultative Elternzeit muss nicht in einem Stück genossen werden, ein Teil davon kann auch aufgespart werden.
Bei dieser Art der Elternfreistellung unterliegst du als Vater für 1 ganzes Jahr einem Kündigungsschutz, d.h. dein Arbeitsplatz bleibt dir in diesem Zeitraum erhalten.
Für das Jahr 2025 gilt in Bezug auf die Entlohnung während der fakultativen Elternzeit folgende Regelung:
Gehalt während der Elternzeit
Als Mutter oder Vater hat man im Jahr 2025 Anspruch auf 80 % des Gehaltes für 3 der insgesamt 9 Monate, wenn die obligatorische Mutterschaft nach dem 31.12.2024 beendet wurde. Gültig für eines der beiden Elternteile. Die restlichen Monate werden mit 30 % vergütet. Es können auch Teilzeiträume kombiniert werden. Die Elternzeit muss für diese Regelung aber bis zum Erreichen des 6. Geburtstages des Kindes „aufgebraucht“ werden.
Wurde die obligatorische Mutterschaftszeit noch im Jahr 2024 beendet, werden 2 der insgesamt 9 Monate Elternzeit mit 80 % vergütet, die verbleibenden Monate mit 30 %.
Der fakultative Elternurlaub muss vor Beginn elektronisch beim NISF/INPS beantragt werden.

Rentenversicherung während der Elternzeit
Sowohl der obligatorische Vaterschaftsurlaub als auch der Zeitraum der fakultativen Elternzeit sind rentenversichert. Der Zeitraum ist von den figurativen Beiträgen gedeckt, auch wenn keine Sozialbeiträge eingezahlt werden. Es kann aber generell eine gute Überlegung sein, sich zusätzlich dazu auch um eine private Altersvorsorge zu kümmern.
3️⃣ Bezahlung und Rentenversicherung während des Vaterschaftsurlaubes
Für das Jahr 2025 gilt in Bezug auf die Entlohnung während der fakultativen Elternzeit folgende Regelung:
Gehalt während der Elternzeit
Als Mutter oder Vater hat man im Jahr 2025 Anspruch auf 80 % des Gehaltes für 3 der insgesamt 9 Monate, wenn die obligatorische Mutterschaft nach dem 31.12.2024 beendet wurde. Gültig für eines der beiden Elternteile. Die restlichen Monate werden mit 30 % vergütet. Es können auch Teilzeiträume kombiniert werden. Die Elternzeit muss für diese Regelung aber bis zum Erreichen des 6. Geburtstages des Kindes „aufgebraucht“ werden.
Wurde die obligatorische Mutterschaftszeit noch im Jahr 2024 beendet, werden 2 der insgesamt 9 Monate Elternzeit mit 80 % vergütet, die verbleibenden Monate mit 30 %.
Der fakultative Elternurlaub muss vor Beginn elektronisch beim NISF/INPS beantragt werden.
4️⃣ Das bringt dir die Elternzeit als Vater
In erster Linie ermöglicht dir die Babypause auch als Vater, eine enge Beziehung zu deinem Baby aufzubauen. Väter sind nämlich aus pädagogischer und psychologischer Sicht genauso wichtig für die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, wie Mütter.
In dieser Zeit kannst du außerdem Skills aufbauen, die dich im Beruf stärken werden:
- Organisationsfähigkeit und Zeitmanagement: Als Papa (und natürlich auch als Mama) kommt man nicht drum herum, sich im Alltag mit Kind und Kegel um ein effizientes Zeitmanagement zu kümmern. Priorisierung, Zeiteinteilung, Strukturiertes Arbeiten und Einteilung der eigenen Energieressourcen sind Skills, mit denen man auch im Berufsleben punkten kann
- Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Mit Unerwartetem musst du in diesem Lebensabschnitt mit Baby und Kindern häufiger rechnen. Du lernst, flexibel und mit alternativen Lösungsstrategien auf Unerwartetes zu reagieren. Wer auf veränderte Anforderungen reagieren kann, zeigt Resilienz und auch ein Stück weit Kreativität. Das macht dich im Beruf besonders wertvoll
- Emotionale Intelligenz und Kommunikation: Die intensive Bindung zu deinem Kind fördert die emotionale Intelligenz, die durch Empathie, Kommunikation und zwischenmenschliches Feingefühl wachsen kann – entscheidende Fähigkeiten also für Führung und die Teamarbeit
- Netzwerken und Community-Building: Unterwegs mit dem Baby/Kind auf dem Spielplatz, und Krabbelgruppen und Co. werden deine Kontakte zu anderen Eltern erweitern. Du wirst neue Menschen kennenlernen und das hilft dir auch beim Aufbau neuer sozialer Beziehungen. Diese können sich auch als interessantes berufliches Netzwerk entpuppen
Auf der Suche nach einem Job, in dem diese Skills ganz besonders geschätzt werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz oben stehen dürfen? Dann schau dich gerne auf unserem Jobportal um und kontaktiere unsere kostenlose Talentberatung.
Wir wünschen dir viel Erfolg!
Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Finanz- und Rechtsfragen und kann keine fachliche Beratung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer-, Finanz- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.
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