Die richtige Kündigung

Karriere Südtirol
01.12.2023

Die richtige Kündigung

Ein detaillierter Leitfaden zur KÜNDIGUNG in Italien

 

In Italien müssen freiwillige Kündigungen, ebenso wie einvernehmliche Kündigungen und Kündigungen aus wichtigem Grund seit dem Jahr 2016 telematisch erfolgen. Nur dann ist eine Kündigung nämlich rechtswirksam. Wer telematisch kündigen muss, wie das funktioniert und worauf du sonst noch achten solltest, um richtig zu kündigen, zeigen wir dir in diesem Ratgeber.

1. Die wichtigsten Infos auf den ersten Blick:

  • In Italien sind lohnabhängige Arbeitnehmer/innen in der Privatschaft verpflichtet, freiwillige Kündigungen telematisch einzureichen
  • Bevor du telematisch kündigst, informiere dich über die geltende Kündigungsfrist. Diese muss in der Regel eingehalten werden, es sei denn eine andere Vereinbarung kann mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin getroffen werden. Genauere Informationen zur Kündigungsfrist findest weiter unten im Leitfaden
  • Sprich vor Einreichung der telematischen Kündigung mit dem/r Arbeitgeber/in: Informiere ihn/sie, dass du kündigen möchtest. Das ist keine Pflicht, gehört aber zu einer professionellen Vorgehensweise
  • Die gesetzlich vorgeschriebene, telematische Kündigung erfolgt über das Portal https://servizi.lavoro.gov.it/Dimissioni/
  • Logge dich dazu per SPID oder elektronischer Identitätskarte CIE ein
  • Fülle das Kündigungsformular aus und schicke es ab
  • Alternativ kannst du eine ermächtigte Einrichtung (Patronate, Gewerkschaften, Bilaterale Körperschaften und die Büros des Arbeitsinspektorates) mit der telematischen Kündigung beauftragen.
  • Du hast 7 Tage Zeit, deine freiwillige Kündigung zu widerrufen, über dasselbe Portal
Tipp

Für eine stressfreie und richtige Kündigung: Damit du über alle Aspekte dieses Kündigungsprozesses informiert bist und dir keine Fehler beim Ausfüllen und Einreichen der telematischen Kündigung unterlaufen, solltest du an dieser Stelle unbedingt weiterlesen.

 

2. Die Vorgesetzten informieren

Es gehört zum guten Ton und einer professionellen Grundhaltung, die Vorgesetzten zunächst über das Kündigungsvorhaben in einem persönlichen Gespräch zu informieren. Am besten einige Zeit vor der telematischen Kündigung. Informiere dich vor diesem Gespräch über die Kündigungsfrist, die in deinem Arbeitsvertrag angegeben ist. Das ist eine wichtige Information, die du jetzt schon vor Augen haben solltest.

 

Eine ausführliche Erklärung zur Kündigungsfrist findest du weiter unten.

  • Gesprächsvorbereitung: Bereite dieses Gespräch gut vor und überlege dir zunächst, wie du das Thema angehen möchtest. Du könntest dich beispielsweise für den Gesprächstermin bedanken und erwähnen, dass dir das Gespräch aufgrund eines persönlichen Anliegens sehr wichtig ist. Anschließend könntest du der Führungskraft mitteilen, dass berufliche Veränderungen für dich anstehen und du demnächst deine Kündigung einreichen wirst. Übe das Gespräch und achte darauf, dass es freundlich und professionell bleibt
  • Terminvereinbarung: Bitte um einen persönlichen Termin. Solche Ankündigungen sollen auf keinen Fall zwischen Tür und Angel stattfinden, sondern zu einem angemessenen Zeitpunkt unter vier Augen
  • Resturlaub besprechen: Nachdem du deinen Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin im Gespräch über das Kündigungsvorhaben informiert hast, kannst du den zeitlichen Rahmen, in dem die Kündigung stattfinden soll, ansprechen. Denke dabei an die Kündigungsfrist, die du einhalten musst und besprich mit deinem/r Vorgesetzten, wie ev. Resturlaub eingeplant werden soll. Achtung: Ferien können zwar während der Kündigungsfrist angefragt werden, müssen aber von dem/der Vorgesetzten nicht genehmigt werden. Genehmigte Ferien unterbrechen die Kündigungsfrist, das Enddatum verschiebt sich somit. Wer seinen/ihren Resturlaub während der Kündigungsfrist abbauen möchtest, sollte mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin vorab klar vereinbaren, dass es in diesem Fall zu keiner Unterbrechung der Kündigungsfrist kommt
  • Übergabe-Ablauf: Sprich auch den Übergabe-Ablauf an (z.B. Informationsweitergabe deinerseits an Nachfolger/innen). Bitte um die Ausstellung eines Arbeitszeugnis vor Beendigung deines Arbeitsverhältnisses. Auch ein Termin für ein Abschlussgespräch mit deinem/r Vorgesetzten kann an dieser Stelle vereinbart werden
  • Schriftliche Kündigung: Im Idealfall sollte jetzt eine schriftliche Kündigung deinerseits folgen, in welcher du in kurzen Sätzen mitteilst, dass du hiermit die Kündigung einreichst. Gib hier deine persönlichen Daten an, die Daten des Arbeitgeber/der Arbeitgeberin, deine Personalnummer, die geltende Kündigungsfrist und das Wirksamkeitsdatum. An dieser Stelle kannst du auch auf das stattgefundene Gespräch Bezug nehmen. Unterschreibe die Kündigung handschriftlich und schicke sie per Einschreibebrief, PEC oder per E-Mail (mit Bitte um Empfangsbestätigung) an deine/n Arbeitgeber/in. Du kannst dieses Schreiben auch persönlich angeben, bitte aber um eine Eingangsbestätigung. ACHTUNG: Rechtswirksam wird deine Kündigung nur nachdem dein/e Arbeitgeber/in deine telematische Kündigung erhalten hat. Die Vorlage für die schriftliche Kündigung findest du unter 3.1.

 

3. Telematische Kündigung

Angestellte können die Kündigung selbst vornehmen oder, wie bereits weiter oben erwähnt, sich von einer dazu berechtigten Einrichtung helfen lassen. Diese füllt das Online-Formular gemeinsam mit dem Bürger/der Bürgerin aus und übermittelt es ans Arbeitsministerium.

Hier einige Anlaufstellen, die dir mit der telematischen Kündigung helfen und auch bei Fragen zum Thema Kündigung Auskunft geben können:

Arbeitsinspektorat
KVW/ACLI 
SGB/CISL
INAPA (LVH)
ENAPA (Bauernbund)
ITAL (UIL/SGK)

3.1 Welche Arbeitnehmenden müssen telematisch kündigen?

Alle Mitarbeiter/innen, die in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft tätig sind, sind dazu verpflichtet, eine telematische Kündigung über die Internetseite abzuwickeln.

Von dieser Regelung ausgenommen sind:

  • öffentlich Bedienstete
  • Seefahrt
  • Haushaltsangestellte (Colf)
  • Frauen während der Schwangerschaft (hier gilt ein Kündigungsschutz, eine Kündigung muss erst vom Arbeitsamt bestätigt werden)
  • beide Elternteile bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bzw. innerhalb der ersten 3 Jahre ab einer Adoption (hier gilt ebenso ein Kündigungsschutz)
  • Kündigungen während der Probezeit
  • Auflösungen von Arbeitsverhältnissen, die im Rahmen einer Schlichtungs- oder Zertifizierungskommission vorgenommen werden

Diese Personengruppen reichen ihre Kündigung anhand eines Kündigungsschreibens ein, welches dem/r Arbeitgeber/in per Einschreibebrief zugesandt oder persönlich übergeben wird – stets unter Einhaltung der vertraglich geregelten Kündigungsfrist. Falls du zu einer dieser 7 Kategorien gehörst, hier haben wir eine Vorlage für die schriftliche Kündigung für dich vorbereitet.

3.2 Welche Unterlagen und Informationen werden benötigt?

Bevor du mit der telematischen Kündigung loslegst, solltest du dir folgende Unterlagen zurecht legen:

  • SPID oder Elektronische Identitätskarte CIE
  • einen Lohnstreifen (dort findest du nämlich alle Daten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, wie z.B. seine/ihre PEC-Adresse)
  • deinen Arbeitsvertrag (meistens ist hier die Kündigungsfrist angegeben)
  • deine Steuernummer und persönliche E-Mail-Adresse/Pec (nicht deine berufliche Email-Adresse!)
  • Wirksamkeitsdatum („Data di decorrenza“)

3.3 Kündigungsfrist und Wirksamkeitsdatum

Die Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, wo der/die Arbeitgeber/in deine schriftliche Kündigung erhält oder, wenn dies nicht gemacht wird, dann ab dem Zeitpunkt, wo der/die Arbeitgeber/in deine telematische Kündigung erhält (stimmt zeitlich nicht mit dem Absenden der telematischen Kündigung überein!).
Wenn du deine/n Arbeitgeber/in zuerst schriftlich über die Kündigung informierst, läuft die Kündigung ab genau diesem Moment und dann kann die telematische Kündigung auch erst kurz vor Beendigung der Frist eingereicht werden.
Das Wirksamkeitsdatum ist der Tag nach Ende deiner Kündigungsfrist, d.h. der Tag nach deinem letzten Arbeitstag. Es ist nicht möglich, das „heutige“ Datum einzugeben oder zurückzudatieren.

Wichtig

Die Kündigungsfrist ist nicht immer im Arbeitsvertrag angegeben. In der Regel findest du diese Information direkt im Kollektivvertrag oder du kannst dich auch beim Arbeitgeber/der Arbeitgeberin, einem Patronat, o.ä. erkundigen.
Ist im Vertrag eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen und möchtest du, dass dein Arbeitsverhältnis beispielsweise mit 1. Dezember beendet ist, so musst du die telematische Kündigung am 1. November einreichen. Es gibt Kollektivverträge, in denen genau festgelegt ist, ab wann die Kündigungsfrist läuft, z.B. ab Ende oder Mitte des Monats. Informiere dich daher immer zuerst, welche Regelung für dich zutrifft.

3.4 So füllst du die telematische Kündigung selbst aus:

  • Gehe nun auf folgende Internetseite: https://servizi.lavoro.gov.it/Dimissioni/
  • Logge dich per SPID oder elektronischer Identitätskarte ein
  • Klicke auf „DIMISSIONI VOLONTARIE“
  • Rechts oben im Fenster ist es nun möglich, die Sprache (IT/DE) auszuwählen, in der man fortfahren möchte.
  • Klicke auf „ENTRA“
  • Arbeitnehmer/innen, die das Dienstverhältnis vor 2008 eingegangen sind, müssen auch den ersten Arbeitstag des laufenden Dienstverhältnisses (siehe Lohnstreifen), die Vertragsart und weitere Daten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (siehe Lohnstreifen) angeben
  • Für Arbeitnehmer/innen, die das Arbeitsverhältnis ab 2008 eingegangen sind, sind einige mitteilungspflichtigen Daten bereits im Onlineformular ausgefüllt (ausgenommen Wirksamkeitsdatum und PEC-Adresse das Arbeitgebers/der Arbeitgeberin)
  • Klicke auf „INSERISCI NUOVA DIMISSIONE“
  • Klicke auf das blaue Icon „SELEZIONA“ rechts in der Tabelle, um das Formular weiter auszufüllen. Falls das aktuelle Arbeitsverhältnis im System nicht angeführt sein sollte, klicke auf „INSERIMENTO DIMISSIONI PER UN RAPPORTO NON PRESENTE IN ELENCO“

Das auszufüllende Formular besteht aus 4 Bereichen:

  • Bereich 1 – Arbeitnehmer/innen
  • Bereich 2 – Daten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
  • Bereich 3 – Arbeitsverhältnis
  • Bereich 4 – Beendigung des Arbeitsverhältnis

Bereich 1 enthält deine persönlichen Daten, die teilweise schon im Formular aufscheinen werden. Gib deine Email-Adresse an.

Bereich 2 enthält die Daten deines Arbeitgebers/deiner Arbeitgeberin (Steuernummer und Name/Bezeichnung des Betriebes – siehe Lohnstreifen). Einige dieser Daten sind schon ausgefüllt. Falls du über „INSERIMENTO DIMISSIONI PER UN RAPPORTO NON PRESENTE IN ELENCO“ zum Formular gelangt bist, musst du einige Daten auswählen, indem du die Steuernummer des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin eingibst und dann auf „CERCA I DATI DEL DATORE DI LAVORO“ klickst.

In Bereich 3 geht es um Informationen zum Arbeitsverhältnis:

  • Erster Arbeitstag: schon angegeben, falls nicht, ist er hier anzuführen – siehe Datum Lohnstreifen.
  • Art des Vertrages: schon angegeben, falls nicht, klicke auf entsprechende Menüleiste und wähle das zutreffende aus (unbefristeter Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag oder Berufsausbildung).
    Falls das automatisch angegebene Datum des ersten Arbeitstages nicht korrekt sein sollte, kannst du dieses abändern, indem du die telematische Kündigung über das Formular „INSERIMENTO DIMISSIONI PER UN RAPPORTO NON PRESENTE IN ELENCO“ abwickelst (siehe oben)

In Bereich 4 geht es um die effektive Beendigung deines Arbeitsverhältnisses. Hier sind folgende Dinge anzugeben:

  • Wirksamkeitsdatum
  • Art der Kündigung (Freiwillige Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grund, Einvernehmliche Kündigung)
  • Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund („Giusta Causa“) erscheint zusätzlich ein leeres Textfeld, in welchem der Grund der Kündigung anzuführen ist
  • Bevor du die Kündigung versendest, müssen alle angegebenen Daten nochmal überprüft werden, denn eine versandte Kündigung kann nicht mehr bearbeitet werden. Falls du Fehler erst nach dem Einreichen/Absenden der Kündigung entdeckst, kannst du die Kündigung innerhalb von 7 Tagen widerrufen, neu ausfüllen und einreichen
  • Sind alle Daten korrekt, klicke auf „SALVA“. Jetzt wird deine Kündigung vom System an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin weitergeleitet. Du kannst die Kündigung in deinem Account auf dem Portal des Arbeitsministeriums einsehen und als PDF-Datei downloaden
Tipp

Da es von Zeit zu Zeit Änderungen im telematischen Kündigungsformular des Onlineportals geben kann, sind wir darum bemüht, diesen Abschnitt des Leitfadens regelmäßig zu aktualisieren. Bei Fragen und Zweifeln wende dich an Patronate, die Büros des Arbeitsinspektorates oder Gewerkschaften.

 

4. Arbeitsende

Jetzt hast du deine Kündigung rechtswirksam eingereicht! Je nach Vereinbarung mit deinem/r Vorgesetzten, wirst du nun vielleicht Resturlaub abbauen, dich um den Abschluss noch offener Projekte kümmern und die Übergabe von wichtigen Informationen in die Wege leiten (an dein Team und ev. nachfolgende MitarbeiterInnen). Erinnere dich daran, Arbeitsgeräte wie Mobiltelefon, Laptop oder Werkzeuge und Arbeitsmaterialien zurückzugeben, Kundschaft über dein Arbeitsende zu informieren und dir auch Zeit zu nehmen, für ein Abschlussgespräch mit deinem/r Vorgesetzten. Vielleicht möchtest du auch einen kleinen Ausstand mit deinem Team feiern, um dich zu verabschieden.

 

5. Fazit

Wie du an dieser Stelle feststellen konntest, erfordert eine Kündigung viel mehr, als nur das reine Ausfüllen eines Online-Formulars. Ganz egal, was dich zu deiner Kündigung bewogen hat, bemühe dich darum, diesen beruflichen Abschnitt deines Lebens im Guten zu beenden. Führe dir auch ganz bewusst vor Augen, was du in dieser Zeit dazugelernt hast – beruflich und auch zwischenmenschlich. Baue diese Erkenntnisse nach Möglichkeit auch konstruktiv im Abschlussgespräch mit deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin ein. Das hilft dir, dich weiterzuentwickeln, zeugt von Professionalität und stärkt die Zusammenarbeit, falls sich eure Wege auch in Zukunft nochmal kreuzen sollten.

Wir wünschen dir viel Erfolg!

 

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst.

Dieser Beitrag ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Beitrages unternommen werden.  

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