Du bist Südtiroler/in, lebst und arbeitest im Ausland und überlegst dir gerade, nach Südtirol zurückzukehren? Dann ist dieser Blogartikel etwas für dich!
Das Phänomen des sogenannten Brain-Drains – die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte – ist ein Thema, das auch Italiens Politik und Wirtschaft Kopfzerbrechen bereitet, und das nicht erst seit heute. Mit dem Bonus „rientro dei cervelli“, welcher Steuererleichterungen für nach Italien zurückkehrende Fachkräfte vorsieht, will die Politik Anreize schaffen, um eine Rückkehr auch aus finanzieller Sicht interessanter zu gestalten.
In diesem Blogbeitrag erfährst du:
- Welche steuerlichen Anreize die Regierung Meloni seit dem Jahr 2024 mit dem „rientro dei cervelli“ vorsieht
- Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen bzw. wer anspruchsberechtigt ist
- Wie und wo diese Steuererleichterungen von Fachkräften, die nach Südtirol/Italien zurückkehren, beantragt werden können
- Wie lange die Begünstigungen des „rientro dei cervelli“ in Anspruch genommen werden können
1️⃣Definition: rientro cervelli und lavoratori impatriati
Gleichgestellt mit dem Begriff „rientro dei cervelli“ wird in Italien auch die Bezeichnung „lavoratori impatriati” verwendet. Dabei handelt es sich um ein besonderes Steuerregime, welches eine Reduzierung der Steuergrundlage für die Steuerzahler/innen vorsieht.

Diese Steuerbegünstigung gilt nicht nur für bereits in Italien ansässige Personen, sondern auch für jene, welche ihren Wohnsitz zum ersten Mal nach Italien verlegen. Mit diesem besonderen Steuerregime möchte die italienische Gesetzgebung nicht nur im Ausland lebende, italienische Staatsbürger/innen für eine Rückkehr anwerben, sondern Italien auch für ausländische Fachkräfte aufgrund des geringen Steuerdruckes attraktiv machen. Im Jänner 2024 gab es Änderungen, was diese Steuerbegünstigung anbelangt. Für das Jahr 2026 sind derzeit keine Neuerungen bekannt bzw. geplant. Daher bleibt die Regelung von 2024 weiterhin in Kraft.
2️⃣ Welche Änderungen gelten für Rückkehrer/innen seit dem Jahr 2024?
Die Änderungen betreffen u.a. die Voraussetzungen, die Rückkehrer/innen erfüllen müssen, um anspruchsberechtigt zu sein.
All jene, die ab dem 01/01/2024 den Wohnsitz nach Italien verlegt haben müssen:
- In den letzten 3 Jahren nicht in Italien ansässig gewesen sein
Dieser Zeitraum wird in besonderen Fällen verlängert, wenn:
- Der/die Rückkehrende in den letzten 6 Jahren nicht in Italien ansässig gewesen ist, falls er/sie in der Vergangenheit noch nie in Italien beim selben Arbeitgeber bzw. innerhalb einer Unternehmensgruppe beschäftigt war
- Die Person in den letzten 7 Jahren nicht in Italien ansässig gewesen ist, falls sie in der Vergangenheit bereits in Italien beim selben Arbeitgeber bzw. innerhalb einer Unternehmensgruppe beschäftigt war
Weitere Voraussetzungen:
- Rückkehrende müssen ihren Wohnsitz nach Italien verlegen und sich in den kommenden 5 Jahren verpflichten, den Wohnsitz in Italien beizubehalten

- Wer zurückkehrt, muss außerdem eine hohe fachliche Qualifikation laut Gesetzesvertr. Dekret N. 108/2012 erlangt haben
3️⃣ Ausmaß der Begünstigungen ab 1.01.2024
Für Personen, welche ihren Wohnsitz im Jahr 2025 nach Italien verlegt haben bzw. im Jahr 2026 nach Italien verlegen, gelten seit 1.01.2024 folgende Begünstigungen:
Die Steuergrundlage wird um 50% reduziert
Bei Personen mit minderjährigen Kindern wird die Steuergrundlage um 60% reduziert

Wichtig
⚠️Die Reduzierung wird nur bis zu einem Einkommen von 600.000Euro/Jahr angewandt. Die Dauer der Begünstigung beträgt 5 Jahre.
4️⃣ Was gilt für all jene, die noch im Jahr 2023 zurückgekehrt sind?
Für diejenigen, die ihren Wohnsitz vor 31/12/2023 nach Italien verlegt haben, gelten die alten Bestimmungen. Folgende subjektiven Voraussetzungen müssen Personen (EU- und Nicht-EU-Bürger/innen) erfüllen, um anspruchsberechtigt zu sein:
- Diese Personen dürfen in den letzten 2 Jahren nicht in Italien ansässig gewesen sein
- Sie müssen den Wohnsitz nach Italien verlegen und sich in den kommenden 2 Jahren verpflichten, den Wohnsitz in Italien beizubehalten
Ausmaß der Begünstigung bei Wohnsitzverlegung vor 31/12/2023:
- Die Steuergrundlage wird um 70% reduziert, auf der reduzierten Steuergrundlage werden die gesetzlichen Steuerprozentsätze angewandt
- Die Reduzierung erhöht sich auf 90%, wenn die Person ihren Wohnsitz nach Süditalien verlegt (Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien und Sardinien)
- Die Begünstigung kann für 5 Jahre bzw. für insgesamt 10 Jahre beansprucht werden (5 + 5 Jahre Verlängerung). Die Verlängerung gilt für jene Steuerzahler/innen, die ihren Wohnsitz nach dem 30.04.2019 nach Italien verlegt haben und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
5️⃣ Wie können diese Begünstigungen in Südtirol beantragt werden?
Für die Beantragung muss eine Eigenerklärung beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin eingereicht werden. Die Begünstigung läuft somit über die Lohnabrechnung oder direkt über die Steuererklärung.
Profitipp
Für weitere Fragen solltest du dich vorab unbedingt an eine/n Steuerberater/in wenden. Diese/r kann genauer abklären, ob du auch tatsächlich Anrecht auf die Begünstigung hast. Die Agentur für Einnahmen (agenzia delle entrate) überprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden. Falscherklärungen und unrechtmäßig bezogene Steuerbegünstigungen müssen samt Verwaltungsstrafe und Zinsen zurückgezahlt werden.
6️⃣ Maßnahmen in Südtirol zur Bindung und Rückgewinnung von Fachkräften 2026
Im Jänner 2026 hat der Südtiroler Landtag einen Beschlussantrag genehmigt, der einen sogenannten „Brain gain“ durch die Bindung, Rückgewinnung und gezielte Anwerbung von Fachkräften fördern will. Im Zuge dessen soll eine verbindliche Koordinationsstelle ins Leben gerufen werden zur Sicherstellung der Zusammenarbeit der Ressorts Wirtschaft, Bildung, Arbeit, Forschung, Familie, Wohnen und Mobilität. Der Fokus richtet sich auf Südtiroler/innen im Ausland und Inland. Allen voran soll dabei an der Attraktivität folgender Aspekte gearbeitet werden:
Bessere Arbeitsbedingungen
Leistbares Wohnen
Mobilitätsangebote
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Mit dem genehmigten Beschlussantrag wird die Landesregierung damit beauftragt, eine konkrete Strategie, ressorübergreifende Strategie zu entwickeln, um aktiv Fachkräfte zurückzuholen.
Dieser Blogartikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst, unseren Ansprechpartnern in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
Dieser Beitrag ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.
Dieser Artikel wurde am 17.01.2025 aktualisiert.
