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Das 13. und 14 Monatsgehalt in Südtirol – alle Infos auf einen Blick

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Das 13. und 14. Monatsgehalt zählt in Italien zu den sogenannten mensilità supplementare. Das sind Zusatzlöhne, deren Anspruch, Anzahl und Auszahlung genau geregelt sind. Was das 13. und 14. Monatsgehalt ist und wer Anspruch darauf hat, das erklären wir dir in diesem Blogartikel. 

1️⃣ Was sind 13. und 14. Monatsgehalt?

Dabei handelt es sich um zusätzliche Monatsgehälter, die eine Form der Sondervergütung darstellen. Sie stehen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen neben dem regulären Gehalt zu und sind Teil der kollektivvertraglichen Regelungen. Ihre Auszahlung erfolgt zu bestimmten Zeitpunkten bzw. Jahreszeiten

Das 13. Monatsgehalt wird manchmal auch als Weihnachtsgeld bezeichnet, seine Auszahlung erfolgt vorwiegend im Dezember. Das 14. Monatsgehalt gilt als Urlaubsgeld und wird, sofern es für die jeweilige Branche vorgesehen ist, meistens im Juni oder Juli ausbezahlt. 

Ob sowohl das 13. als auch 14. Monatsgehalt zustehen oder nur eines, ist im jeweils gültigen Kollektivvertrag geregelt. 

2️⃣ Wer hat Anspruch auf das 13. und 14. Monatsgehalt?

Ob du als Mitarbeiter/in Anrecht auf die zusätzlichen Monatsgehälter hast, entscheidet nicht dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin, sondern der jeweils für deine Branche gültige Kollektivvertrag. Das 13. Monatsgehalt ist zudem auch gesetzlich geregelt, und sieht vor, dass alle Arbeitnehmer/innen aller Wirtschaftssektoren Anrecht darauf haben, vgl. dazu D.P.R Nr. 1070/60. Ausführliche Erklärungen dazu können beispielsweise hier eingesehen werden.  

Im Handel, Tourismus, im Sektor Dienstleistungen sowie bei Freiberufen stehen 14 Monatsgehälter zu – also beide: der 13. und 14. Monatslohn. In der Industrie und im Handwerk sind kollektivvertraglich 13 Monatsgehälter vorgesehen. 

Die Sonderzahlungen im Bausektor werden nicht von den Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen ausbezahlt, sondern von der Bauarbeiterkasse.

3️⃣ Wie werden der 13. und 14. Monatsgehalt ausbezahlt?

Die Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalt erfolgt über die reguläre Lohnabrechnung und wird entsprechend besteuert. Teilweise gibt es diesbezüglich steuerliche Erleichterungen. Für jeden Monat mit mehr als 13 entlohnten Arbeitstagen (in der Praxis mindesten 15 Kalendertage) erwirbst du als Arbeitnehmer/in ein Zwölftel des 13. Monatsgehaltes und, falls vorgesehen, auch ein Zwölftel des 14. Monatsgehaltes. Im Tourismus zählen die tatsächlich entlohnten Arbeitstage. 

Auch während der obligatorischen Mutterschaft, Krankheitsbedingter Abwesenheit, Unfall, Urlaub oder beim Hochzeitsurlaub hast du Anspruch auf die zusätzlichen Monatsgehälter. Bei Abwesenheit aufgrund eines Streiks, Abwesenheit wegen Krankheit des Kindes oder unbezahlten Wartestandes besteht KEIN Anspruch auf das 13. Und 14. Monatsgehalt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht der jeweilige Anteil der Sonderzahlung zu, und zwar für die gearbeiteten Monate.

4️⃣ Was tun, wenn kein 14. Monatsgehalt vorgesehen ist?

Es kann sein, dass das 14. Monatsgehalt in bestimmten Branchen nicht vorgesehen ist, weil dieses weder im individuellen Arbeitsvertrag noch im Kollektivvertrag vereinbart ist. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, das Einkommen aufzubessern: 

  • Prüfe, ob es bei deinen Arbeitgebenden leistungsbezogene Prämien gibt, etwa Ergebnisprämien 

  • Erkundige dich, ob das Unternehmen seinen Mitarbeiter/innen Benefits bietet, die dir Begünstigungen einbringen und dir beim Sparen helfen (Gutscheine, Firmenwagen, Fortbildungszuschüsse etc.) 

  • Bitte in einem gut vorbereiteten Gespräch um eine Gehaltsanpassung 

  • Bei Teilzeitkräften kann eine Stundenaufstockung eine Gehaltsoptimierung bedeuten 

  • Sofern mit deinem Arbeitgeber und rechtlichen Bestimmungen vereinbar können Nebenjobs, deine Finanzen aufbessern 

In manchen Betrieben gibt es Weihnachts- oder Sommerprämien, auch wenn kein 13. oder 14. Gehalt kollektivertraglich festgelegt ist. Wie du dein Gehalt optimieren kannst, erfährst du auch in unserem Blogartikel „ So kannst du dein Gehalt aufbessern“. Informiere dich über deine Vertragslage genau und darüber, ob du Anrecht auf Sonderzahlungen oder Alternativen hast. Fachliche Beratung findest du bei Gewerkschaften und Patronaten sowie Arbeitsrechtsberatungsstellen. Einblicke über zu Gehaltsspannen findest du nach Branche unterteilt in unserem Blogartikel So verdient Südtirol.

Weitere Informationen findest du im ELAS-Newsletter vom 08.12.2025:

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Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wende dich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden. 

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