Egal, ob du als Angestelle/r, Freiberufler/in oder Landwirt/in arbeitest, setze dich frühzeitig mit dem Thema Rente und den jeweils geltenden Regelungen und Anforderungen auseinander. In diesem Beitrag erfährst du, was du bezüglich Beitragszeiten, Nachkäufen, Zusatzvorsorge, Rentenantrag und die Möglichkeit nach der Rente weiterzuarbeiten, wissen solltest. Mit Tipps vom ENAPA, dem Patronat des Südtiroler Bauernbundes.
1️⃣Versicherungsauszug: früh prüfen, Lücken vermeiden
Der Versicherungsauszug bescheinigt dir deine Arbeits- und Versicherungszeiten. Auf diesem Auszug sind deine effektiven und sogenannten figurativen Zeitenzusammengefasst. Zu Letzteren gehören beispielsweise Mutterschaft, Krankheit oder in bestimmten Fällen auch Arbeitslosigkeit. Prüfe diesen Auszug frühzeitig, damit du Versicherungslücken rechtzeitig entdeckst und beheben kannst. Vermeide möglichst Lücken zwischen Arbeitsverhältnissen und informiere dich gegebenenfalls über Nachkaufmöglichkeiten. Zeiten, in denen du Arbeitslosenunterstützung bezogen hast, können rentenwirksam sein. Für Militärdienst und Zeiten wie Mutterschaft außerhalb eines Arbeitsverhältnisses musst du einen Antrag um Anerkennung stellen.
Den Auszug kannst du über die Webseite des NISF/iNPS abrufen. Bei Unstimmigkeiten solltest du zuerst bei deinen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen nachfragen und dir Beratung beim SBB-Patronat ENAPA einholen. Achtung: Nicht alle Zeiten sind automatisch im Versicherungsauszug angeführt. Für Studienzeiten, Zivildienst, Wartestände ohne Rentenabdeckung oder ähnliche Lücken ist ein Nachkauf übers NISF/INPS möglich. Für Nachkäufe brauchst du bestimmte Unterlagen (Arbeitsbuch, alte Lohnstreifen, Zeugenaussagen oder andere Nachweise).
2️⃣Rentenberechnung: Simulationen und zeitlicher Ablauf
Nachdem du deinen Versicherungsauszug überprüft hast bzw. überprüfen hast lassen, kannst du dich einige Jahre vor der Rente an das Patronat wenden für eine Rentensimulation. Diese berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage und berechnet das voraussichtliche Rentenantrittsdatum und die Höhe der Rente. Beachte: Da es immer wieder Gesetzesänderungen gibt, die das Ergebnis beeinflussen, solltest du dich um eine erneute Berechnung wenige Jahre vor deinem Rentenbeginn kümmern.
In bestimmten Fällen kann es für die Rentenhöhe sinnvoll sein, die Beitragszeiten zwischen Verwaltungen zusammenzulegen. Diese Möglichkeit ergibt sich beispielsweise beim Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst, muss aber vom entsprechenden Versicherungsinstitut genehmigt werden.
Nach Prüfung des zu zahlenden Betrags, kann die/der Versicherte über eine Annahme bzw. Ablehnung noch entscheiden, je nachdem ob es sich für die zukünftigen Rentenvoraussetzungen auszahlt. Informiere dich außerdem über die Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds. Ein Zusatzrentenfonds ist als private Vorsorge sinnvoll als gute Ergänzung zur staatlichen Rente. Das Patronat ENAPA unterstützt dich bei Fragen und der Einschreibung.

3️⃣ Der Rentenantrag: Fristen, Kündigung und Antritt
Der Rentenantrag wird an das zuständige Renteninstitut gestellt unter der Berücksichtigung geltender Antragsfristen. Vor dem Rentenantritt musst du als Arbeitnehmer/in dein Arbeitsverhältnis kündigen. Beachte, dass es einen Unterschied gibt zwischen Rentenanspruch und Rentenantritt. Das ist wichtig für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Rentenanspruch ist die rechtliche Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit du Anspruch auf eine Rente hast. Der Rentenantritt ist hingegen das Datum, ab dem du die Rente ausbezahlt bekommst.
4️⃣Nach dem Rentenbescheid: Auszahlungsdetails und Online-Infos
Nach der Bewilligung kann das tatsächliche Antrittsdatum oder die Rentenhöhe von der ersten Schätzung abweichen. Die Auszahlungsdetails mit Anlaufdatum und Höhe der Rente stehen im Rentenbescheid. Dieser wird dir per Post zugestellt. Steuerliche Formulare (Mod. CU) und Infos zur monatlichen Auszahlung kannst du selbst auch über die NISF/INPS-Webseite abrufen.
5️⃣Arbeiten nach Rentenbeginn: was möglich ist
Nach deinem Rentenbeginn hast du grundsätzlich die Möglichkeit weiterzuarbeiten. Dies ist aber von der jeweils gültigen Rentenform abhängig und von den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Derzeit wird eine Wartezeit von mindestens zwei Wochen ab dem Rentenanlaufdatum empfohlen.
Informiere dich bereits beim Beratungsgespräch, ob die gewählte Rentenform das Weiterarbeiten zulässt, und halte vor Aufnahme einer Tätigkeit nach deinem Rentenbeginn unbedingt vorab nochmals Rücksprache.

Steuerlich entstehen durch ein Weiterarbeiten keine speziellen Nachteile. Weil das Gesamtjahreseinkommen steigt, musst du beim Arbeitsbeginn das Formular für Steuerabsetzungen ausfüllen und im Folgejahr eine Steuererklärung machen. Werden weiterhin Sozialbeiträge während dieser Zeit einbezahlt, kannst du einen Antrag auf eine Rentenneuberechnung stellen. Das kann die Rentenhöhe nämlich positiv beeinflussen. Wirf gerne auch einen Blick in unseren Blogartikel über das Arbeiten nach der Rente.
Falls du in der Landwirtschaft selbständig tätig bist, gelten zusätzliche Regelungen: Eine Streichung aus der Bauernversicherung wegen des Rentenbeginns ist nicht möglich. Warst du vorher hingegen in einem anderen Beruf tätig, kann eine Eintragung in die Bauernversicherung nötig sein. Auch nach der Rente bleibt die Versicherungspflicht bestehen.
All diese Informationen findest du auf einem Blick im Informationsblatt des Patronates: Orientierung rund um die Rente.
Noch Fragen? Dann wende dich gerne an das Patronat ENAPA des Südtiroler Bauernbundes und lass dich beraten. Auch für Berufstätige, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind!
Viel Erfolg!
Dieser Blogartikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung vom Südtiroler Bauernbund erstellt.
Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechts- Pensions- oder Wirtschaftsfragen und kann keine Rechts- Wirtschafts- oder Rentenberatung ersetzen. Wende dich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen, Rente und Co. daher immer an Steuer- und Rechtsexperten, das Nationale Institut für Soziale Fürsorge (INPS) und andere kompetente Beratungsstellen. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.