Pendlergeld in Südtirol

Karriere Südtirol
01.02.2024

Alle Infos über das Pendlergeld in Südtirol!

Du hast (fast) tagtäglich einen langen Weg zur Arbeit vor dir? Dann informier dich rasch über das Pendlergeld. Dieser Fahrkostenbeitrag, vormals auch Pendlerpauschale genannt,  ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für alle, die einen langen Arbeitsweg zu ihrem Job zurücklegen und wegen ihrer Arbeitszeiten oder aufgrund unzureichender öffentlicher Verkehrsmittel ihr Auto benutzen müssen. Du kannst das Pendlergeld rückwirkend für 2023 vom 5. Februar bis 5. April 2024 online ansuchen. Hier erfährst du mehr über den Fahrkostenbeitrag in Südtirol.

Wer hat Anrecht auf Pendlergeld?

Anrecht haben all jene Arbeitnehmer/innen, die:

  • An mindestens 120 gearbeiteten Tagen im Kalenderjahr 2023 einen Arbeitsweg von mehr als 18 Kilometern (Hin- oder Rückfahrt) vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz und umgekehrt zurückgelegt haben
  • Den öffentlichen Transportdienst nicht bzw. nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnten und bei der Nutzung der Öffis eine sehr lange Fahrtdauer in Kauf hätten nehmen müssen (mehr als 150 Minuten am Tag, nur in Südtirol)

Für Turnus-Arbeitende, bei mehreren Aufenthaltsorten, bei mehreren Arbeitsplätzen oder einem Arbeitsplatz/Wohnort außerhalb der Provinz Bozen gilt:

  • Turnusarbeit oder flexible Arbeitszeiten: Hier muss die vorrangige Arbeitszeit angegeben werden
  • Mehrere Aufenthaltsorte: Angegeben wird der vorrangige Aufenthaltsort (muss mit Wohnort übereinstimmen) des Jahres 2023 angegeben
  • Mehrere Arbeitsplätze: Es zählt der vorrangige Arbeitsplatz im Bezugsjahr 2023
  • Wohnort oder Arbeitsplatz außerhalb der Provinz Bozen: hier ist der Ein- bzw. Austrittspunkt der kürzesten Strecke gewählt und angegeben werden
Wichtig

Stellt dir dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin ein kostenloses Dienstfahrzeug zur Verfügung, um zu deinem Arbeitsplatz zu fahren, hast du KEIN Anrecht auf Pendlergeld. Der Antrag wird außerdem nicht genehmigt, wenn der Beitrag weniger als 200,00 Euro beträgt oder bei einem individuellen Bruttogesamteinkommen von jährlich mehr als 50.000,00 Euro.

 

So füllst du den Pendlergeld-Antrag 2024 aus

Auf der Bürgernetz Webseite kannst du das Ansuchen für den Fahrkostenbeitrag ausfüllen und einreichen.

Dazu brauchst du:

  • Das Modell 730/2023 bzw. CU 2023
  • Wahlweise SPID, den Elektronischen Personalausweis oder deine aktivierte Bürgerkarte
  • Die Stempelsteuer-Einzahlung von 16 Euro (mittels elektronischer Stempelmarke, die in der Tabaktrafik erhältlich ist oder per Vordruck F23 an die Agentur für Einnahmen)

 

Wann wird das Pendlergeld ausbezahlt?

Anfragen für Fahrkostenbeiträge können schätzungsweise innerhalb von 2 Monaten abgewickelt und somit auch früher als in vergangenen Jahren ausgezahlt werden. Die Höhe des Beitrages wird anhand der insgesamt ermittelten Fahrtdauer festgelegt. Dabei berechnet das Informatiksystem Südtirolmobil laut Beschluss Nr. 903 der Landesregierung vom 17.10.2023 die kürzeste Fahrtdauer.

 

Wie hoch ist das Pendlergeld?

Laut Beschluss Nr. 903 der Landesregierung vom 17.10.2023 sind vier Beitragskategorien vorgesehen:

      • 600 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 150 bis 229 Minuten
      • 700 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 230 Minuten bis 309 Minuten
      • 800 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 310 Minuten bis 389 Minuten
      • 900 Euro: bei Gesamtfahrzeit von 390 Minuten oder mehr
Du hast noch weitere Fragen?

Detaillierte Informationen findest du auf der Webseite der Abteilung Mobilität, im Südtiroler Bürgernetz und im Beschluss der Landesregierung Nr. 904 des 17.10.2023.

 

Dieser Beitrag wurde am 1.02.2024 aktualisiert

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