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Pendlergeld in Südtirol 2026

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Alle Infos über das Pendlergeld in Südtirol!

Du hast (fast) tagtäglich einen langen Weg zur Arbeit vor dir? Dann informier dich rasch über das Pendlergeld. Dieser Fahrkostenbeitrag ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für alle, die einen langen Arbeitsweg zu ihrem Job zurücklegen und wegen ihrer Arbeitszeiten oder aufgrund unzureichender öffentlicher Verkehrsmittel ihr Auto benutzen müssen. Du kannst 2026 das Pendlergeld rückwirkend für die Fahrten im Jahr 2025 beantragen. Die diesjährigen Termine für den Antrag wurden auf der Webseite des Südtiroler Bürgernetzes bekannt gegeben: 16. Februar 2026 bis 15. April 2026 (12.00 Uhr). In diesem Blogartikel haben wir einige Informationen zum Fahrkostenbeitrag in Südtirol für dich gesammelt.

Wer hat Anrecht auf Pendlergeld?

Anrecht haben all jene, Arbeitnehmer/innen, die: 

  • an mindestens 120 gearbeiteten Tagen im Kalenderjahr 2025 einen Arbeitsweg von mehr als 18 Kilometern (nur Hin- bzw. Rückfahrt) vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz und umgekehrt zurücklegen 

  • den öffentlichen Transportdienst nicht bzw. nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnten und bei der Nutzung der Öffis eine sehr lange Fahrtdauer in Kauf hätten nehmen müssen 

Wichtig: Wesentliche Kriterien für die Vergabe der Pendlerpauschale sind die Fahrtdauer, die Mindestentfernung (18 km), und die Tatsache des Pendeln-müssens, weil die Verbindungen mit den Öffis nicht vorhanden ist oder die Fahrt mit den Öffis aufgrund der sehr langen Fahrtdauer unzumutbar wird. Als unzumutbar gilt in diesem Fall eine Fahrtdauer, die NUR IN SÜDTIROL mehr als 150 Minuten am Tag beträgt. Die Höhe des Pendlergeldes hängt von der Fahrtdauer ab. Aktuelle Informationen dazu können auch beim Verwaltungsamt Mobilität eingesehen werden.

Für Turnus-Arbeitende, bei mehreren Aufenthaltsorten, bei mehreren Arbeitsplätzen oder einem Arbeitsplatz/Wohnort außerhalb der Provinz Bozen gilt: 

  • Turnusarbeit oder flexible Arbeitszeiten: Hier muss die vorrangige Arbeitszeit angegeben werden 

  • Mehrere Aufenthaltsorte: Angegeben wird der vorrangige Aufenthaltsort (muss mit Wohnort übereinstimmen) des Jahres 2025 angegeben 

  • Mehrere Arbeitsplätze: Es zählt der vorrangige Arbeitsplatz im Bezugsjahr 2025 

  • Für die Fahrt vom Wohnort zum jeweiligen Arbeitsplatz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in die Schweiz gibt es KEINE Beiträge mehr.  

Wichtig

Stellt dir dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin ein kostenloses Dienstfahrzeug zur Verfügung, um zu deinem Arbeitsplatz zu fahren, hast du KEIN Anrecht auf Pendlergeld.  

Bei einer Fahrtzeit von weniger als 150 Minuten ist auch kein Beitrag vorgesehen. Wer laut der letzten Steuererklärung über ein individuelles Bruttoeinkommen verfügt hat, das 50.000,00 Euro pro Jahr übersteigt, ist ebenso NICHT anspruchsberechtigt. 

So füllst du den Pendlergeld-Antrag 2026 aus

Auf der Bürgernetz Webseite https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1010540 kannst du das Ansuchen für den Fahrkostenbeitrag ausfüllen und einreichen, und zwar rückwirkend für das Jahr 2026. 

Dazu brauchst du: 

  • Deine letzte Steuererklärung 

  • Wahlweise SPID, den Elektronischen Personalausweis oder deine aktivierte Bürgerkarte  

  • Die Stempelsteuer-Einzahlung von 16 Euro (elektronischer Stempelmarke, physische Stempelmarke oder virtuelle Stempelmarke) 

Wann wird das Pendlergeld ausbezahlt?

Anfragen für Fahrkostenbeiträge können schätzungsweise innerhalb von 2 Monaten abgewickelt und somit auch früher als in vergangenen Jahren ausgezahlt werden. Die Höhe des Beitrages wird anhand der insgesamt ermittelten Fahrtdauer festgelegt. Das Informatiksystem  Südtirolmobil bezieht sich bei der Berechnung dabei auf die Beschlüsse der Landesregierung. Der Beschluss dazu wird in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. 

Wie hoch ist das Pendlergeld 2026?

Laut Beschluss Nr. 123 der Landesregierung vom 13.02.2026 sind vier Beitragsstufen ausgehend von der insgesamten Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) vorgesehen: 

  1. 350 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 150 bis 229 Minuten am Tag 

  1. 450 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 230 Minuten bis 309 Minuten 

  1. 550 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 310 Minuten bis 389 Minuten   

  1. 650 Euro: bei Gesamtfahrzeit von 390 Minuten oder mehr am Tag 

Du hast noch weitere Fragen? Detaillierte Informationen findest du auf der Webseite der Abteilung Mobilität, im Südtiroler Bürgernetz und im Beschluss der Landesregierung.  

N.B Dieser Blogartikel wird in den kommenden Wochen mit aktuellen Informationen für das Pendlergeld 2026 überarbeitet. 


Dieser Beitrag wurde am 16.02.2025 aktualisiert

Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wende dich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden. 

 

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