Pendlergeld in Südtirol 2025
Karriere Südtirol
10.02.2025

Inhaltsverzeichnis
Alle Infos über das Pendlergeld in Südtirol!Wer hat Anrecht auf Pendlergeld?So füllst du den Pendlergeld-Antrag 2024 ausWann wird das Pendlergeld ausbezahlt?Wie hoch ist das Pendlergeld?Karriere Südtirol
10.02.2025
Alle Infos über das Pendlergeld in Südtirol!
Du hast (fast) tagtäglich einen langen Weg zur Arbeit vor dir? Dann informier dich rasch über das Pendlergeld. Dieser Fahrkostenbeitrag, vormals auch Pendlerpauschale genannt, ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für alle, die einen langen Arbeitsweg zu ihrem Job zurücklegen und wegen ihrer Arbeitszeiten oder aufgrund unzureichender öffentlicher Verkehrsmittel ihr Auto benutzen müssen. Du kannst die Pendlerpauschale rückwirkend für 2024 vom 6. Februar bis 7. April 2025 innerhalb 12.00 Uhr online ansuchen. Hier erfährst du mehr über den Fahrkostenbeitrag in Südtirol.
Wer hat Anrecht auf Pendlergeld?
Anrecht haben all jene Arbeitnehmer/innen, die:
- An mindestens 120 gearbeiteten Tagen im Kalenderjahr 2024 einen Arbeitsweg von mehr als 18 Kilometern (Hin- oder Rückfahrt) vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz und umgekehrt zurücklegen
- Den öffentlichen Transportdienst nicht bzw. nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnten und bei der Nutzung der Öffis eine sehr lange Fahrtdauer in Kauf hätten nehmen müssen (mehr als 150 Minuten am Tag, nur in Südtirol).

Für Turnus-Arbeitende, bei mehreren Aufenthaltsorten, bei mehreren Arbeitsplätzen oder einem Arbeitsplatz/Wohnort außerhalb der Provinz Bozen gilt:
- Turnusarbeit oder flexible Arbeitszeiten: Hier muss die vorrangige Arbeitszeit angegeben werden
- Mehrere Aufenthaltsorte: Angegeben wird der vorrangige Aufenthaltsort (muss mit Wohnort übereinstimmen) des Jahres 2024 angegeben
- Mehrere Arbeitsplätze: Es zählt der vorrangige Arbeitsplatz im Bezugsjahr 2024
- NEU: Für die Fahrt vom Wohnort zum jeweiligen Arbeitsplatz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in die Schweiz gibt es KEINE Beiträge mehr
Wichtig
Stellt dir dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin ein kostenloses Dienstfahrzeug zur Verfügung, um zu deinem Arbeitsplatz zu fahren, hast du KEIN Anrecht auf Pendlergeld. Der Antrag wird außerdem nicht genehmigt, wenn der Beitrag weniger als 200,00 Euro beträgt oder bei einem individuellen Bruttogesamteinkommen von jährlich mehr als 50.000,00 Euro.
So füllst du den Pendlergeld-Antrag 2024 aus
Auf der Bürgernetz Webseite https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1010540 kannst du das Ansuchen für den Fahrkostenbeitrag ausfüllen und einreichen.
Dazu brauchst du:
- Deine letzte Steuererklärung
- Wahlweise SPID, den Elektronischen Personalausweis oder deine aktivierte Bürgerkarte
- Die Stempelsteuer-Einzahlung von 16 Euro (elektronischer Stempelmarke, physische Stempelmarke oder virtuelle Stempelmarke)

Wann wird das Pendlergeld ausbezahlt?
Anfragen für Fahrkostenbeiträge können schätzungsweise innerhalb von 2 Monaten abgewickelt und somit auch früher als in vergangenen Jahren ausgezahlt werden. Die Höhe des Beitrages wird anhand der insgesamt ermittelten Fahrtdauer festgelegt. Dabei berechnet das Informatiksystem Südtirolmobil laut Beschluss der Landesregierung Nr. 52 des 28.01.2025 die kürzeste Fahrtdauer.
Wie hoch ist das Pendlergeld?
Laut Beschluss Nr. 903 der Landesregierung vom 17.10.2023 sind vier Beitragskategorien vorgesehen:
- 600 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 150 bis 229 Minuten
- 700 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 230 Minuten bis 309 Minuten
- 800 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 310 Minuten bis 389 Minuten
- 900 Euro: bei Gesamtfahrzeit von 390 Minuten oder mehr
Du hast noch weitere Fragen? Detaillierte Informationen findest du auf der Webseite der Abteilung Mobilität, im Südtiroler Bürgernetz und im aktuellen Beschluss der Landesregierung.
Dieser Beitrag wurde am 13.01.2025 aktualisiert
Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten und in diesem speziellen Fall an das Verwaltungsamt Mobilität. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden .
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