Zurück zur Übersicht

Fringe Benefit 2026

Zurück zur Übersicht

Jetzt anmelden

Verpasse kein Update mehr! Melde dich jetzt kostenlos zum Newsletter an.

Zurück zur Übersicht

Fringe Benefits 2026: Alles, was Unternehmen wissen müssen

In Sachen Mitarbeiter/innen-Bindung bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitenden sogenannte Fringe Benefits an. Es handelt sich hierbei um freiwillige, betriebliche Zusatzleistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeiter/innen steuergünstig anbietet und diese dabei durch ganz konkrete, fürs alltägliche Leben wertvolle Sachentlohnungen unterstützt. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten legen Arbeitnehmende großen Wert darauf, dass ihnen das jeweilige Unternehmen durch interessante Lohnnebenleistungen entgegenkommt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie:

  • Welche Lohnnebenleistungen und steuerfreie Gutscheine es gibt

  • Welche Neuerungen das Haushaltsgesetz 2026 für Südtirol / Italien diesbezüglich mitbringt

  • Wie Fringe Benefits steuerlich gehandhabt werden

  • Wichtige Infos zum Fringe Benefit „Auto“ (für privat und beruflich genutzte Dienstwagen)

Gängigste Lohnnebenleistungen in Italien

Zu den Fringe Benefits gehören Sachleistungen, die den Mitarbeitenden beispielsweise als Bonus oder Treueanreiz zur Verfügung gestellt werden. Sie sind im Art. 51, Komma 3 und 4, des TUIR festgehalten.

Zu den Fringe Benefits, die bis zu einem bestimmten Limit steuerfrei sind, gehören beispielsweise:

  • Sachleistungen und Gutscheine: Benzin- oder Warengutscheine, Dienst-Smart-Phone, Personalrabatte und steuerfreie Mitarbeitergutscheine für Produkte eines Unternehmens oder Partnerunternehmens 

  • Dienstwagen: Dienstfahrzeug, das sowohl beruflich als auch privat genutzt werden darf 

  • Haushaltsspesen: Erstattung von Strom-Wasser- und Gasgebühren, Mietkosten für die Hauptwohnung und ev. Darlehenszinsen derselben (gültig für den Dreijahreszeitraum 2025-2027) 

  • Gewährung von vergünstigten Darlehen 

Profitipp

Damit diese Leistungen steuerfrei sind, müssen die im Haushaltsgesetz vorgegebenen Bestimmungen und Limits unbedingt eingehalten werden. Mehr dazu erfahren Sie in der Elas Rubrik

Es gibt auch Nebenleistungen, die steuerfrei sind, aber nicht zu den Fringe Benefits gehören:

  • Essensgutscheine (4 Euro/Tag bei Gutscheinen in Papierform, neu: 10 Euro/Tag bei elektronischen Gutscheinen)

  • Mensadienste

  • Erstattung der Transportkosten der Mitarbeiter/innen (öffentliche und private Transportdienstleister), die allen Mitarbeiter/innen oder bestimmten Kategorien von Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden

  • Gesundheitsvorsorge: Einzahlung in den von den Kollektivverträgen vorgesehenen Zusatzkrankenfonds

  • Welfare-Leistungen: beispielsweise Kita-Kosten (bei vorliegendem Betriebsabkommen), die allen Mitarbeiter/innen oder bestimmten Kategorien von Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden

Profitipp

Übrigens, mit unserer Benefit App können Sie Ihren Mitarbeiter/innen Zugang zu einer Reihe von Vorteilen verschaffen und Ihnen Vergünstigungen bei Lebensmitteln, Strom, Versicherungen, Reisen und vielen anderen, attraktiven Benefits bieten. Diese Vorteilsapp ist zwar kein Fringe Benefit, ermöglicht es Ihnen aber, Mitarbeiter/innen mit Benefits Ihrer Wahl an sich zu binden, sie dabei zu unterstützen, Geld zu sparen und ihre Kaufkraft zu stärken – und zwar ganz ohne Gehaltserhöhung.

Neuerungen im Haushaltsgesetzt 2026 und steuerliche Handhabung

Das Haushaltsgesetz 2026 sieht in Bezug auf die Fringe Benefits keine Änderungen vor. Die Steuerfreigrenze für den Zeitraum 2025 bis 2027 liegt bei: 

  • 1000 Euro für alle Arbeitnehmer/innen 

  • 2000 Euro für Arbeitnehmer/innen mit zulasten lebenden Kindern 

Im Detail bedeutet dies: 

  • Mitarbeiter/innen mit zulasten lebenden Kindern können Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits) steuer- und abgabenfrei bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro erhalten, wobei beide Elternteile diese Freigrenze in vollem Umfang nutzen können. Und zwar „(…) unabhängig davon, ob ein Elternteil aufgrund des höheren Einkommens die Kinder zu 100% in der Steuererklärung anführt“ (Elas Newsletter vom 17.01.2024). In solchen Fällen muss der betroffene Elternteil eine Eigenerklärung mit den Steuernummern der jeweiligen Kinder beim Arbeitgeber/der Arbeitgeberin einreichen, ansonsten kann die höhere Freigrenze nicht angewandt werden. Diese Eigenerklärung muss vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin aufbewahrt werden. Kommt die höhere Freigrenze zur Anwendung, muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin dies auch der internen Gewerkschaftsvertretung (RSU) mitteilen. 

  • Mit zulasten lebenden Kindern sind alle Kinder bis zum 24. Lebensjahr gemeint, deren Jahreseinkommen unter 4.000 Euro liegt, sowie alle zu Lasten lebenden Kinder über 24 Jahre und bis zu 30 Jahre (neu seit 2025!) mit einer Einkommensgrenze von 2.840,51 Euro. Dazu gehören auch Adoptiv- oder Pflegekinder sowie außereheliche Kinder 

  • Alle anderen Arbeitnehmer/innen können bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei beanspruchen 

Wichtig

Unternehmen sollten stets genau überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden, um die Obergrenze von 2.000 Euro bzw. 1.000 Euro in Anspruch nehmen zu können. Wird die jeweilige Freigrenze überschritten, so ist der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig!

Fringe Benefit Auto

Wird Mitarbeiter/innen ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, welches diese auch für private Zwecke nutzen dürfen, muss diese Art von Fringe Benefit auf dem Lohnstreifen versteuert werden. Die Berechnung dieses Fringe Benefits geht von den Kilometerkosten aus, die bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 15.000 Kilometern pro Jahr entstehen. Der Kilometersatz hängt u.a. von der Automarke, dem Modell, Hubraum und den PS ab. Auf der ACI-Webseite können die für 2026 gültigen Tabellen abgerufen werden, die dazu verwendet werden, um die Fringe Benefits Beträge für Dienstfahrzeuge nach Fahrzeugtyp zu berechnen. Infos zum Thema finden Sie auch unter diesem Link der Elas Rubrik

So sieht die Berechnung des Fringe-Benefits-Betrages im Jahr 2026 aus: 

  • Angewandt wird ein Prozentsatz auf den Gesamtbetrag der Kilometerkosten. Dieser Prozentsatz ist abhängig von den CO₂-Emissionen des jeweiligen Fahrzeugs.  Bei einem Fahrzeugtyp mit CO₂-Emissionen über 60 g/km bis zu max. 160 g/km und einem Kilometersatz von 0,55 €/km sieht diese Berechnung beispielsweise so aus: 15.000 km x 0,55 € x 30 % 

  • seit 2025: Für Autos, die ab 2025 immatrikuliert und den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, gelten folgende Berechnungen: 

Der Gesetzgeber fördert vor allem E-Autos sowie Hybrid-Autos, deren Besteuerung geringer ausfällt als bei PKWs mit Benzin- oder Dieselantrieb. Ab 2025 werden folglich auf einen konventionellen KM-Wert von 15.000 laut ACI-Betrag folgende Prozentsätze angewandt:  

>> 10 % für E-Autos 

>> 20 % für Plug-in-Hybrid-Autos 

>> 50 % für Benzin- bzw. Dieselantrieb 

 

Diese neue Regelung gilt für neu immatrikulierte Autos, die seit dem 1. Jänner 2025 den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden.

  • Der auf diese Weise berechnete Wert wird dann durch 12 geteilt und monatlich auf dem Lohnstreifen als Fringe Benefit angeführt. Überschreitet dieser Wert die oben angeführten Grenzbeträge nicht, ist dieses Benefit steuerfrei 

  • Wird die jeweils vorgegebene Obergrenze überschritten, müssen auf dem Benefit-Gesamtbetrag Steuern (IRPEF) und Sozialbeiträge (INPS) geleistet werden 

Profitipp

Alternativ zum Fringe Benefit des gemischt genutzten Dienstfahrzeuges können Unternehmen mit den Arbeitnehmer/innen auch eine Art Mietvertrag für die private Nutzung des Dienstwagens abschließen. Der gesetzlich festgelegte Wert des Wagens wird den Mitarbeitenden in Rechnung gestellt. Für das Unternehmen bringt dies steuerliche Vorteile mit sich.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner/innen im Bereich Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.


Dieser Blogartikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst, unseren Ansprechpartnern in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.

Dieser Beitrag ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.

HR-ManagementRecruitingEmployer Branding

Ähnliche Artikel

Controlling im Personalwesen: die HR-Kennzahlen im Griff haben

Kennzahlen sind in der Steuerung (engl: control) von Unternehmen unverzichtbar. Die Unternehmensleitung ist für die Führung mittlerweile auf das Controlling angewiesen, um die bestmöglichen Entscheidungen treffen zu können. Mit den passenden und zuverlässigen Kennzahlen lässt es sich also besser führen und steuern. Auch im Personalwesen gibt es eine Fülle von Kennzahlen, an denen sich die HR-Politik ausrichten und verifizieren lässt. Je größer ein Unternehmen, umso wichtiger ist die Erhebung und Auswertung der Daten. Dabei steht jedoch nicht die Quantität der Daten, sondern viel mehr die Qualität und Konsistenz Derselbigen im Vordergrund. Nicht nur große Unternehmen und Konzerne sollten sich mit Kennzahlen beschäftigen, sondern gerade auch für Klein- und Mittelständer sind so genannte KPIs überlebenswichtig. Im so genannten Personalcontrolling können gewisse Daten vom Lohnbüro abgerufen werden, andere hingegen werden unternehmensintern erhoben und zur Verfügung gestellt.Nachfolgend geben wir einen Überblick über mögliche, sinnvolle Kennzahlen und wie sie berechnet werden. Wir sprechen immer von möglichen, sinnvollen Kennzahlen da nicht ein jedes Unternehmen vergleichbar ist. So z.B. können überlebenswichtige Kennzahlen je nach Branche, Größe, Strategie und sogar nach geografischem Standort unterschiedlich sein. Der Nutzen eines Personalcontrollings ist im ersten Moment nicht immer zwingend in € zu beziffern. Wenn man sich jedoch errechnet, was z.B. die Reduzierung einer Krankheits- oder auch Fluktuationsquote für eine „Kosteneinsparung“ ist, dann ist die Rentabilität des Personalcontrollings höchst lukrativ.

Bewerbungsgespräch: Die 5 aufschlussreichsten Fragen

Das Vorstellungsgespräch dient primär dazu, herauszufinden, inwiefern Arbeitgeber und Bewerber zusammenpassen. Maßgeblich geprägt wird es von den klassischen offenen Fragen, die hauptsächlich dazu dienen, den Bewerber aus seiner Komfortzone herauszulocken. Aber gerade bei einer hohen Dichte von Gesprächen, für die jeweils nur wenig Zeit zur Verfügung steht, ist es praktisch, wenn eine Frage bereits möglichst viele Facetten der Persönlichkeit offenbart. Wie Bewerber mit bestimmten Fragen umgehen, kann äußerst aufschlussreich sein. Karriere Südtirol hat fünf Fragen zusammengestellt, mit denen Sie das wahre Gesicht jedes Bewerbers erkennen.  Selbstbewusstsein und Bescheidenheit:Was haben Sie an Ihrem letzten Arbeitsplatz verändert? Diese Frage bietet dem Kandidaten die Möglichkeit, sich selbst und seine Fähigkeiten anzupreisen – oder aber gemessen abzuwägen, fachliches Geschick sowie rhetorisches Charisma zu beweisen. Sie zwingen ihn dazu, auf konkrete Beispiele einzugehen, und erfahren zugleich etwas über seine Einstellung gegenüber dem früheren Arbeitgeber. Im Zentrum stehen allerdings die Eigenschaften Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit, fachliche Kompetenz und Kreativität.  Soziale Kompetenz: Wie hast du mit den früheren Kollegen Konflikte gelöst? Diese Frage verfolgt das Ziel, herauszufinden, ob der Kandidat über ausreichend Durchsetzungsvermögen und Selbstbewusstsein verfügt, um Konflikte positiv zu beeinflussen. Das erzeugte Bild hängt davon ab, für welches konkrete Beispiel er sich entscheidet und wie er seine eigene Position darstellt. In der Regel lässt sich aus Beispielen einiges über den Charakter des Bewerbers ableiten. 

Maturanten gewinnen

Blauäugige Berufseinsteiger, die sich leicht herumkommandieren lassen? Ganz im Gegenteil. Wer Maturanten einstellt, holt sich motivierte junge Arbeitskräfte ins Haus, die mit Lernwilligkeit und Neugierde Neues erkunden und mit Ihrer unvoreingenommenen Art frischen Geist in den Betrieb bringen. Nehmen Sie die Verantwortung an, sie ins Arbeitsleben einzuführen, profitieren Sie im Gegenzug von gewitzten Köpfen und innovativen Ideen.Über 60% der Südtiroler Maturanten entscheiden sich nach dem Oberschulabschluss für ein Studium (Astat, 2021). Damit blieben nicht mehr viele Talente übrig. Der restliche Anteil verteilt sich bunt – auf Arbeit, Ausbildung oder Sonstiges. Wie gewinnt man am besten Maturanten?Ein gutes Gehalt reicht für junge Berufseinsteiger heute als Entscheidungsgrund oft nicht mehr aus. Gerade auf die Anwerbung dieser Generationen hat Employer Branding massive Wirkung und sollte deshalb so früh wie möglich in die Überlegungen miteinbezogen werden.

© 2026 Classified Media GmbH