Karriere Südtirol
28.01.2025
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Fringe Benefits 2025: Alles, was Unternehmen wissen müssenGängigste Lohnnebenleistungen in ItalienNeuerungen im Haushaltsgesetzt 2025 und steuerliche HandhabungFringe Benefit AutoKarriere Südtirol
28.01.2025
In Sachen Mitarbeiter/innen-Bindung bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitenden sogenannte Fringe Benefits an. Es handelt sich hierbei um freiwillige, betriebliche Zusatzleistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeiter/innen steuergünstig anbietet und diese dabei durch ganz konkrete, fürs alltägliche Leben wertvolle Sachentlohnungen unterstützt. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten legen Arbeitnehmende großen Wert darauf, dass ihnen das jeweilige Unternehmen durch interessante Lohnnebenleistungen entgegenkommt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie:
Zu den Fringe Benefits gehören Sachleistungen, die den Mitarbeitenden beispielsweise als Bonus oder Treueanreiz zur Verfügung gestellt werden. Sie sind im Art. 51, Komma 3 und 4, des TUIR festgehalten.
Zu den Fringe Benefits, die bis zu einem bestimmten Limit steuerfrei sind, gehören beispielsweise:
Damit diese Leistungen steuerfrei sind, müssen die im Haushaltsgesetz vorgegebenen Bestimmungen und Limits unbedingt eingehalten werden. Mehr dazu erfahren Sie in der Elas Rubrik „Beiträge und Begünstiungen 2025”
Es gibt auch Nebenleistungen, die steuerfrei sind, aber nicht zu den Fringe Benefits gehören:Essensgutscheine (4 Euro/Tag bei Gutscheinen in Papierform, 8 Euro/Tag bei elektronischen Gutscheinen)
Übrigens, mit unserer Benefit App können Sie Ihren Mitarbeiter/innen Zugang zu einer Reihe von Vorteilen verschaffen und Ihnen Vergünstigungen bei Lebensmitteln, Strom, Versicherungen, Reisen und vielen anderen, attraktiven Benefits bieten. Diese Vorteilsapp ist zwar kein Fringe Benefit, ermöglicht es Ihnen aber, Mitarbeiter/innen mit Benefits Ihrer Wahl an sich zu binden, sie dabei zu unterstützen, Geld zu sparen und ihre Kaufkraft zu stärken – und zwar ganz ohne Gehaltserhöhung.
Das sind die wesentlichen Änderungen, die im Haushaltsgesetzt 2025 in Bezug auf Fringe Benefits zur Anwendung kommen:
Unternehmen sollten stets genau überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden, um die Obergrenze von 2.000 Euro bzw. 1.000 Euro in Anspruch nehmen zu können. Wird die jeweilige Freigrenze überschritten, so ist der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig!
Wird Mitarbeiter/innen ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, welches diese auch für private Zwecke nutzen dürfen, muss diese Art von Fringe Benefit auf dem Lohnstreifen versteuert werden. Die Berechnung dieses Fringe Benefits geht von den Kilometerkosten aus, die bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 15.000 Kilometern pro Jahr entstehen. Der Kilometersatz hängt u.a. von der Automarke, dem Modell, Hubraum und den PS ab. Auf der ACI-Webseite können Tabellen abgerufen werden, die dazu verwendet werden, um die Fringe-Benefits-Beträge für Dienstfahrzeuge nach Fahrzeugtyp zu berechnen.
So sieht die Berechnung des Fringe-Benefits-Betrages im Jahr 2025 aus:
Der Gesetzgeber fördert vor allem E-Autos sowie Hybrid-Autos, deren Besteuerung geringer ausfällt als bei PKWs mit Benzin- oder Dieselantrieb. Ab 2025 werden folglich auf einen konventionellen KM-Wert von 15.000 laut ACI-Betrag folgende Prozentsätze angewandt:
>> 10 % für E-Autos
>> 20 % für Plug-in-Hybrid-Autos
>> 50 % für Benzin- bzw. Dieselantrieb
Alternativ zum Fringe Benefit des gemischt genutzten Dienstfahrzeuges können Unternehmen mit den Arbeitnehmer/innen auch eine Art Mietvertrag für die private Nutzung des Dienstwagens abschließen. Der gesetzlich festgelegte Wert des Wagens wird den Mitarbeitenden in Rechnung gestellt. Für das Unternehmen bringt dies steuerliche Vorteile mit sich.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner/innen im Bereich Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
Dieser Blogartikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst, unseren Ansprechpartnern in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
Dieser Beitrag ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.
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