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Mutterschutz – wie läuft er ab?

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Mutterschutz – wie läuft er in Südtirol ab?

Du erwartest ein Baby? Gratuliere! Jetzt beginnt eine spannende Zeit. Damit du als berufstätige, werdende Mutter genau weißt, welche Rechte und Möglichkeiten du während und nach der Schwangerschaft hast, möchten wir dir in diesem Blogartikel die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mutterschutz in Südtirol/Italien beantworten.

1️⃣ Was ist Mutterschutz?

Generell umfasst der Begriff „Mutterschutz“ alle Maßnahmen, auf die werdende oder frisch gebackene Mütter Anrecht haben.

Als lohnabhängige Arbeitnehmerin bist du in diesem gesetzlich festgelegten Zeitraum besonders geschützt. So darf dich dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin beispielsweise in diesem Zeitraum und bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes NICHT entlassen (Entlassungsschutz).

Wichtig

Beansprucht der Vater eine Elternfreistellung, untersteht auch er bis zum 1. Lebensjahr einem Entlassungsschutz.

In diesem Zeitraum gelten für die Mutter außerdem eigene Regelungen für Überstunden und Nachtdienst (Nachtarbeitsverbot bis zum 1. Lebensjahr des Kindes) sowie bei bestimmten Arbeitstätigkeiten, z.B. Heben von Lasten und bei anderen Tätigkeiten, die die Gesundheit der Mutter oder des Ungeborenen beeinträchtigen könnten.
Der Mutterschutz beinhaltet einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub, den du während der Schwangerschaft und der ersten Lebensmonate deines Babys genießen darfst.
 

2️⃣  Wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er?

In Südtirol/Italien tritt der Mutterschutz in Kraft, sobald du deine Arbeitgeber/innen über die Schwangerschaft informiert hast und entsprechende ärztliche Bescheinigung abgegeben hast. Auf der ärztlichen Bescheinigung steht der mögliche Geburtstermin deines Kindes. Damit kann der Beginn und das ungefähre Ende der obligatorischen Mutterschaftszeit (Mutterschaftsurlaub) berechnet werden. Der oben erwähnte Entlassungsschutz der Mutter gilt ab Beginn der Schwangerschaft, also nicht erst dann, wenn du den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin informiert hast.

 

3️⃣  Für wen gilt die obligatorische Mutterschaftszeit?

Die obligatorische Mutterschaftszeit (obligatorischer Mutterschaftsurlaub) gilt für alle lohnabhängigen Arbeitnehmerinnen. Auch für Frauen während der Probezeit und Ausbildung. Im Falle einer Adoption oder Pflegeanvertrauung hast du übrigens ebenso Anrecht auf die Mutterschaftszeit.

Wichtig

Obligatorischer Vaterschaftsurlaub: 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes bzw. innerhalb der ersten 5 Lebensmonate des Kindes kann der Vater diesen beantragen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet, ihm 10 Tage Vaterschaftsurlaub (verteilt oder in einem Stück) zu genehmigen. Der Vater muss dazu 15 Tage vor Beanspruchung ein Ansuchen an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin stellen. Die Entlohnung für diese Vaterschaftstage erfolgt über das NISF/INPS

4️⃣  Wann beginnt die Mutterschaftszeit und wie lange dauert sie?

Zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin deines Kindes beginnt die obligatorische Mutterschaft (Mutterschaftsurlaub), diese endet 3 Monate nach der Geburt des Kindes und dauert insgesamt 5 Monate.

Nach Genehmigung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin ist auch eine flexible Mutterschaft möglich, diese beginnt 1 Monat vor der Geburt und dauert bis 4 Monate nach der Geburt. Seit 2019 ist es auch möglich, bis zur effektiven Geburt zu arbeiten und sich die 5 Monate obligatorischer Mutterschaft auf die Zeit nach der Geburt „aufzusparen“. Hierzu braucht es aber ein zusätzliches, ärztliches Gutachten und einen eigenen Antrag.

Wichtig

Die Dauer der obligatorischen Mutterschaft beträgt 5 Monate, der Zeitraum MUSS in einem Stück genossen werden. Geld während der Mutterschaftszeit: In dieser Zeit hast du Anrecht auf 80% des Bruttolohnes (vom NISF/INPS entlohnt). Der Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft ist Renten-gedeckt, er wird dem Dienstalter für die Rente angerechnet. Der Urlaubsanspruch während der obligatorischen Mutterschaft, das 13. und 14. Monatsgehalt an, sowie auch die Abfertigung reifen weiterhin an. Für Adoptiv- und Pflegeeltern gelten 5 Monate obligatorische Freistellung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in die Familie bzw. ab der Ankunft des Kindes in Italien. Auch sie haben genauso wie biologische Eltern Anrecht auf Entlohnung und Versicherungsschutz.

5️⃣  Welche Unterlagen braucht es für die Mutterschaft

In Südtirol/Italien brauchst du, wie bereits erwähnt, eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung. Dieses Dokument musst du deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin abgeben. Vor Beginn der obligatorischen Mutterschaftszeit muss beim NISF ein telematischer Antrag auf Mutterschaft eingereicht werden. Alternativ ist es auch möglich, den Antrag über Patronatsstellen einzureichen.

Ist dein Kind geboren, so musst du das Geburtsdatum deines Babys und die Personaldaten innerhalb von 30 Tagen ab der Geburt dem NISF (telematischer Dienst) mitteilen.
 

5️⃣  Was ist die fakultative Mutterschaft nach dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub?

Spätestens während deiner obligatorischen Mutterschaftszeit solltest du dir überlegen:
  • ✅Ob du Elternzeit beantragen möchtest für die Zeit nach dem Mutterschaftsurlaub. Möglichkeiten dazu gibt es sowohl für die Mutter als auch für den Vater. Die Elternzeit bzw. den Elternurlaub musst du nicht in einem Stück genießen, du kannst sie je nach Bedarf auch für später aufbewahren (innerhalb des 12. Lebensjahres deines Kindes). Oftmals spricht man in Südtirol hier auch von einer fakultativen Mutterschaft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Elternzeit, bei der du als lohnabhängige Mutter für max. 9 Monate Anspruch auf eine Entlohnung von 30%* hast, wenn du die Elternzeit innerhalb des 12. Lebensjahres genießt. Auch der Vater hat Anrecht auf fakultative Elternzeit.

Wichtig

Informiere dich, ob du Anrecht auf Elternzeit hast, welche Elternzeit-Form in deinem Fall möglich ist und wie viel Zeit du beanspruchen darfst, wenn auch der Vater Elternzeit nehmen möchte. Alleinstehende haben Anrecht auf bis zu 11 Monate fakultative Elternzeit. Als Arbeitnehmerin musst du einen Antrag an das NISF/INPS und an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin stellen, wenn du diese fakultative Mutterschaft nutzen möchtest – und zwar vor Beginn dieser Abwesenheit. *Im Jahr 2024 werden die ersten zwei Elternzeit-Monate übrigens mit 80% vom NISF/INPS vergütet.

  • ✅Ob du wieder in deinen alten Job zurückkehren möchtest und, falls ja, ob für dich eine Teilzeitstelle in Frage käme. Als berufstätige Mutter hast du Anrecht auf Ruhepausen, sogenannte Stillpausen: 2 Freistellungen zu je 1 Stunde täglich bis zum 1.Lebensjahr deines Babys. Beträgt deine tägl. Arbeitszeit weniger als 6 Stunden, so hast du Anrecht auf 1 Stunde Freistellung
  • ✅Ob für deine persönliche Situation (z.B. kein freier KITA-Platz, mit Familie unvereinbare Arbeitszeiten etc.) eine freiwillige Selbstkündigung notwendig ist. Kündigst du vor dem 1. Lebensjahr deines Kindes, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • ✅Ob du dir für deinen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben einen beruflichen Wechsel wünschst. Wichtige Tipps dazu findest du in unserem Blogartikel „Jobsuche nach der Mutterschaft“.

Wichtig

Als Arbeitnehmerin hast du das Recht, dein Arbeitsverhältnis nach deiner Mutterschaft wieder so aufzunehmen, wie es vor dem Mutterschaftsurlaub war (Stundenplan, Arbeitsort etc.). Dein/e Arbeitgeber/in ist aber NICHT verpflichtet, dir eine Teilzeitstelle zu genehmigen.

Hast du noch weitere Fragen? Dann informiere dich bei deiner Gewerkschaft, einem Patronat oder direkt beim NISF/INPS. Und falls du nach deiner Mutterschaft auf Jobsuche bist, beraten wir dich gerne. Informationen zu aktuellen Jobangeboten, die zu dir passen, findest du auf unserem Jobportal.
Wir wünschen dir eine schöne Zeit mit deinem Baby und viel Erfolg!
 
Dieser Artikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst, unseren Ansprechpartnern in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
 
Dieser Blogbeitrag ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wende dich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.
 
Der Beitrag wurde am 19.08.2024 aktualisiert
 
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