Karriere Südtirol
19.08.2024
Inhaltsverzeichnis
Mutterschutz – wie läuft er in Südtirol ab?1️⃣ Was ist Mutterschutz?2️⃣ Wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er?3️⃣ Für wen gilt die obligatorische Mutterschaftszeit?4️⃣ Wann beginnt die Mutterschaftszeit und wie lange dauert sie?5️⃣ Welche Unterlagen braucht es für die Mutterschaft5️⃣ Was ist die fakultative Mutterschaft nach dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub?Karriere Südtirol
19.08.2024
Du erwartest ein Baby? Gratuliere! Jetzt beginnt eine spannende Zeit. Damit du als berufstätige, werdende Mutter genau weißt, welche Rechte und Möglichkeiten du während und nach der Schwangerschaft hast, möchten wir dir in diesem Blogartikel die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mutterschutz in Südtirol/Italien beantworten.
Beansprucht der Vater eine Elternfreistellung, untersteht auch er bis zum 1. Lebensjahr einem Entlassungsschutz.
Obligatorischer Vaterschaftsurlaub: 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes bzw. innerhalb der ersten 5 Lebensmonate des Kindes kann der Vater diesen beantragen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet, ihm 10 Tage Vaterschaftsurlaub (verteilt oder in einem Stück) zu genehmigen. Der Vater muss dazu 15 Tage vor Beanspruchung ein Ansuchen an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin stellen. Die Entlohnung für diese Vaterschaftstage erfolgt über das NISF/INPS
Die Dauer der obligatorischen Mutterschaft beträgt 5 Monate, der Zeitraum MUSS in einem Stück genossen werden. Geld während der Mutterschaftszeit: In dieser Zeit hast du Anrecht auf 80% des Bruttolohnes (vom NISF/INPS entlohnt). Der Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft ist Renten-gedeckt, er wird dem Dienstalter für die Rente angerechnet. Der Urlaubsanspruch während der obligatorischen Mutterschaft, das 13. und 14. Monatsgehalt an, sowie auch die Abfertigung reifen weiterhin an. Für Adoptiv- und Pflegeeltern gelten 5 Monate obligatorische Freistellung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in die Familie bzw. ab der Ankunft des Kindes in Italien. Auch sie haben genauso wie biologische Eltern Anrecht auf Entlohnung und Versicherungsschutz.
Informiere dich, ob du Anrecht auf Elternzeit hast, welche Elternzeit-Form in deinem Fall möglich ist und wie viel Zeit du beanspruchen darfst, wenn auch der Vater Elternzeit nehmen möchte. Alleinstehende haben Anrecht auf bis zu 11 Monate fakultative Elternzeit. Als Arbeitnehmerin musst du einen Antrag an das NISF/INPS und an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin stellen, wenn du diese fakultative Mutterschaft nutzen möchtest – und zwar vor Beginn dieser Abwesenheit. *Im Jahr 2024 werden die ersten zwei Elternzeit-Monate übrigens mit 80% vom NISF/INPS vergütet.
Als Arbeitnehmerin hast du das Recht, dein Arbeitsverhältnis nach deiner Mutterschaft wieder so aufzunehmen, wie es vor dem Mutterschaftsurlaub war (Stundenplan, Arbeitsort etc.). Dein/e Arbeitgeber/in ist aber NICHT verpflichtet, dir eine Teilzeitstelle zu genehmigen.
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