Arbeitsverträge verstehen
Karriere Südtirol
06.03.2024

Inhaltsverzeichnis
Arbeitsverträge verstehen1️⃣ Was ist ein Arbeitsvertrag und welche Arten gibt es?2️⃣ Was steht in den verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen? Der unbefristete Arbeitsvertrag Der befristete ArbeitsvertragDer Teilzeit-VertragDas Lehrverhältnis/der Lehrvertrag Sommerarbeitsvertrag für SchülerDas Ausbildungs- und Orientierungspraktikum Der Co.co.co-VertragDie Arbeit auf AbrufVertrag für die gelegentliche Mitarbeit3️⃣ Darauf solltest du beim Unterschreiben achtenKarriere Südtirol
06.03.2024
Arbeitsverträge verstehen
Du stehst kurz davor, einen Vertrag für deine neue Arbeit, deine Lehrstelle, dein Praktikum oder deinen Sommerjob zu unterzeichnen? Dann solltest du dir diesen Blogbeitrag unbedingt genauer ansehen, bevor du deinen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnest. Hier erfährst du, welche Arten von Arbeitsverträgen es gibt, was unbedingt in deinem Vertrag stehen sollte und worauf du beim Unterschreiben achten solltest.
1️⃣ Was ist ein Arbeitsvertrag und welche Arten gibt es?

- Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Der befristete Arbeitsvertrag
- Der Teilzeit-Vertrag
- Das Lehrverhältnis
- Der Sommerarbeitsvertrag
- Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum
- Der Co.co.co-Vertrag
- Die Arbeit auf Abruf
- Vertrag für die gelegentliche Mitarbeit
Wichtig
⚠️Der Großteil der Arbeitsverträge beruht auf Kollektivverträgen. Das sind national gültige Vereinbarungen, die Gewerkschaften stellvertretend für alle Arbeitnehmer/innen einer Branche mit dem jeweiligen Arbeitgeber/innen-Verband aushandeln.
2️⃣ Was steht in den verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen?

Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Genaue Berufsbezeichnung sowie Angabe des angewandten Kollektivvertrages und Einstufung
- Arbeitsort
- Arbeitszeiten und Verteilung der Arbeitszeiten über die Arbeitswoche (muss bei Vollzeitverträgen nicht angegeben werden, bei Teilzeit-Verträgen schon)
- Gehaltsangaben in Brutto
- Urlaubsanspruch im Jahr
- Anzahl der Monatslöhne
- Dauer der Kündigungsfrist und Ablauf der Kündigung (genauere Informationen zum Thema Kündigung und Kündigungsfrist findest du in unserem Ratgeber „Die richtige Kündigung“
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin: Du musst dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin gegenüber eine Sorgfalts- und Treuepflicht leisten. Das bedeutet, dass du alle Aufgaben in deinem Zuständigkeitsbereich sorgfältig und nach Vorgaben ausführen musst. Dabei musst du so handeln, dass du dem Unternehmen, für welches du arbeitest, keinen Schaden zufügst. Zum Beispiel:
- Du darfst dem Ruf des Unternehmens nicht durch Äußerungen schaden
- Unternehmensinterne Informationen dürfen nicht weitergegeben werden
- Es ist verboten, gleichzeitig für Konkurrenzunternehmen zu arbeiten
- Du bist verpflichtet, den Vorgesetzten und Arbeitgeber/innen stets Auskunft über die eigene Tätigkeit zu geben
- Du musst Abwesenheiten immer umgehend (Krankheit) und frühzeitig (planbare Abwesenheiten nach Absprache und Genehmigung) mitteilen
- Umgekehrt hast du auch Rechte. Diese sind u.a. als Pflichten, die dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin dir gegenüber hat, festgehalten:
- Er/sie muss deinen Lohn und entsprechende Sozialabgaben bezahlen
- Er/sie muss alle Bestimmungen zu deinem Arbeitsschutz einhalten, so zum Beispiel die Höchstarbeitszeit
Wichtig
⚠️ Beim unbefristeten Vertrag gibt es eine Probezeit, die im Kollektivvertrag geregelt ist. Die Abwesenheitstage (Krankheit und Ferien) zählen NICHT als Probezeit.
Der befristete Arbeitsvertrag

- Genaue Berufsbezeichnung sowie Angabe des angewandten Kollektivvertrages und Einstufung
- Arbeitsort
- Angabe der Arbeitszeiten und Verteilung der Arbeitszeiten über die Arbeitswoche (bei Vollzeitverträgen nicht kann dies angeführt sein, bei Teilzeit-Verträgen muss dies angegeben werden)
- Probezeit: Ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit vorsehen (mit Angabe der Dauer)
- Angaben zum Urlaubsanspruch
- Gehaltsangaben in Brutto
- Dauer der Kündigungsfrist (siehe auch „Die richtige Kündigung“
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin: Auch hier gelten, wie im unbefristeten Arbeitsvertrag erklärt, die Sorgfalts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Umgekehrt muss auch der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seine Pflichten gegenüber des Arbeitsnehmers/der Arbeitnehmerin für die Dauer des Vertrages erfüllen
Wichtig
⚠️ Ein befristeter Vertrag hat eine Höchstdauer 24 Monaten. In dieser Zeit kann der Vertrag bis zu 4-mal verlängert werden. Die 24 Monate dürfen nur 1-mal überschritten werden, und zwar mit einer maximalen Vertragsdauer von 12 Monaten.
Der Teilzeit-Vertrag
- Berufsbezeichnung sowie Angabe des angewandten Kollektivvertrages und Einstufung
- genaue Angaben über Arbeitsdauer bzw. Arbeitszeit
- Gehalt
- Urlaubsansprüche
- Kündigungsfrist
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
Wichtig
⚠️ Sollte es im Kollektivvertrag so vorgesehen sein, können in diesem Arbeitsvertrag auch Klauseln zur zeitlichen Abänderung des Teilzeitvertrages vorgesehen sein. Ist dies im Kollektivvertrag nicht enthalten, kann das Unternehmen die Arbeitszeit bis zu 25% der ursprünglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erhöhen mit Bezahlung eines Zuschlages von 15%.
Das Lehrverhältnis/der Lehrvertrag

Diese Punkte müssen unabhängig von der Art der Lehre in deinem Vertrag drin stehen:
- Berufsbezeichnung
- Dauer der Lehre (je nach Lehrberuf 36 oder 48 Monate)
- Angabe der Arbeitszeit bzw. Verteilung der täglichen Arbeitszeit (bei Vollzeitverträgen nicht immer angegeben, bei Teilzeit muss sie angeführt sein)
- Probezeit
- Rechte und Pflichten des Lehrlings: sie verpflichten sich beispielsweise, die Betriebsordnung einzuhalten, Anweisungen der Arbeitgeber/innen zu befolgen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren etc. Ihrerseits haben Lehrlinge das Recht auf eine angemessene Ausbildung (in Praxis und Theorie), auf die Freistellung von der Arbeit für den Schulbesuch und Prüfungen, auf Jugendschutz, Arbeitssicherheit, eine angemessene Entlohnung (anteilig am Lohn des Facharbeiters/der Facharbeiterin), Leistung von Sozialabgaben etc.
- Gehalt
- Anzahl der Monatslöhne
- Kündigungsfrist
Wichtig
⚠️ Jugendliche unter 18 Jahren unterstehen dem Jugendschutz. Dieser regelt genau, welche Anzahl von Arbeitsstunden Jugendliche von 15 bis 18 Jahre leisten dürfen, welchen Urlaubsanspruch sie haben und welche Fördermaßnahmen für sie vorgesehen sind. Überstunden sind bei Minderjährigen verboten! Wichtige, weiterführende Informationen dazu findest du im Lehrlingskalender
Sommerarbeitsvertrag für Schüler
Wichtig
⚠️ Der Sommerjob sollte in der Regel zum besuchten Schultyp passen. Die Vergütung, die man bei einem Sommerjob erhält, ist geringer als die im jeweiligen Sektor übliche Entlohnung.
Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum
Der Co.co.co-Vertrag
Die Arbeit auf Abruf
Wichtig
⚠️ Auch dieser Vertrag hält die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen fest. Für Arbeitgeber/innen sind eine Aufnahmemeldung sowie eine Verwaltungsmeldung vor Arbeitsantritt verpflichtend
Vertrag für die gelegentliche Mitarbeit
- Rechte und Pflichten: Im Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen festgehalten. In diesem Fall bestehen besondere wirtschaftliche Grenzen. Das Gehalt (Stundenlohn mit Obergrenze der Gesamtvergütung) wird je nach Kategorie von Gelegenheitsarbeiter/innen berechnet und hängt u.a. auch davon ab, ob die jeweilige Person unter 25 Jahre alt ist, eine Schule oder Universität besucht, eine Alters- oder Invalidenrente bezieht etc. Als gelegentliche Mitarbeiter/in hast du Anspruch auf die Invaliditäts-, Alters - und Hinterbliebenenversicherung und auf die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Meldepflicht: Sowohl Arbeitgeber/innen als auch Arbeitnehmer/innen müssen sich vorab auf der entsprechenden Plattform der Verwaltung gelegentlicher Mitarbeit des NIFS/INPS Portals registrieren (mindestens 1 Stunde vor Tätigkeitsbeginn). Auf dieser Plattform werden die Einzahlungen verwaltet und die Meldungen durchgeführt
Wichtig
⚠️ Was diese Vertragsart angelangt, so gibt es eine Reihe von Auflagen und Sonderregelungen, die sowohl seitens der Arbeitgeber/innen als auch der Arbeitnehmer/innene erfüllt werden müssen. Ausführliche Informationen diesbezüglich findest du auf dem NISF/INPS Portal NISF/INPS Portal
3️⃣ Darauf solltest du beim Unterschreiben achten

Prüfe den Arbeitsvertrag, bevor du unterschreibst! Achte darauf:
-
-
- ✅ Dass alle personenbezogenen Angaben (Name, Geburtsdatum, Steuernummer, Adresse, Bankdaten für Lohnüberweisung etc.) korrekt sind
- ✅ Dass die Berufsbezeichnung richtig angeführt wurde
- ✅ Ob im Vertrag jene Entlohnung aufscheint, die im Bewerbungsgespräch vereinbart/besprochen wurde. Bist du ein Lehrling, schau im Lehrlingskalender nach
- ✅ Ob der Bruttolohn angegeben ist. Falls nein, hol dir bei der Berechnung des Bruttobetrages Hilfe von deiner Gewerkschaft
- ✅ Ob das Monatsgehalt eine bestimmte Anzahl von Überstunden schon deckt oder, ob diese zusätzlich ausbezahlt werden. Wird ev. mit einer Überstundenpauschale im Vertrag festgehalten.
- ✅ Wie viele Monatsgehälter es gibt (Tourismus und Handel 14 Monatsgehälter, Kollektivverträge für gewöhnlich 13) und wann diese ausbezahlt werden
- ✅ Um welchen Vertrag es sich handelt. Die Vertragsdauer hängt von der Vertragsart ab und es kann sein, dass nach einer bestimmten Zeit ein neuer Vertrag unterschrieben werden muss (Saisons-Vertrag, befristete Verträge)
- ✅ Ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeit-Anstellung handelt oder gar um einen Vertrag auf „Abruf“, bei dem du nur dann arbeitest und bezahlt wirst, wenn dich der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin braucht
- ✅ Ob es eine Probezeit gibt
- ✅ Wie lange die Kündigungsfrist dauert und ob diese spezielle Regelungen vorsieht (falls ohne Angaben siehe Kollektivvertrag)
-
Wichtig
⚠️Im Arbeitsvertrag festgehaltene Regelungen oder Klauseln, die nicht dem Kollektivvertrag oder den Gesetzen entsprechen, sind NICHT GÜLTIG! Arbeitsverträge dürfen dem Kollektiv- oder Territorialvertrag nicht widersprechen!
Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.
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Und so war es auch mit dem Smart Working. „Heimarbeit ist Ausrede für sich´s gemütlich machen. Heimarbeit macht Projektarbeit unmöglich. Heimarbeit ist nicht kontrollierbar und damit Garant für sinkende Produktivität.“ – war die feste Überzeugung der Mehrheit. Zur Überraschung Vieler hat es unerwartet gut funktioniert. Was wäre es schade, diese neugewonnene Flexibilität, in der langsam wiederkehrenden alten Normalität, ganz aufzugeben, zu verlieren, gar wieder zu verbieten. Ein Aufruf Smart Working zur neuen Normalität zu machen. Und wenn nicht zur Normalität dann doch zumindest zu einer wirklichen Alternative. Wir sind keine Idealisten. Uns ist durchaus bewusst, dass Smart Working nicht für alles und jeden das Richtige ist. Nicht jede Stelle ermöglicht es, nicht jeder Mitarbeiter möchte es und doch geht und gelingt es sehr viel häufiger als wir zu glauben wagten. Was genau verstehen wir den eigentlich unter diesem viel zitierten Begriff Smart Working? 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