Benzingutscheine für Mitarbeiter (Bis 200€)

Manuel Tschöll
04.05.2023

Das Gesetzesdekret Nr. 21 vom 21. März 2022 (sog. „Ukraine-Dekret“) ermöglicht eine Unterstützung für Unternehmen und Arbeitnehmer zur Eindämmung der Diesel- und Benzinpreise vor. Für das Jahr 2022 wird die Möglichkeit vorgesehen, Mitarbeitern beitrags- und steuerfreie Tankgutscheine in Höhe von € 200,00 auszustellen.

 

Über die Form der Gutscheine (in Papierform oder elektronisch) gibt es aktuell noch keine Einschränkungen oder Hinweise. Es dürften allerdings die Vorschriften der Ministerialverordnung aus dem Jahr 2016 (Art. 6 DM vom 25.3.2016) über die Gutscheine oder Voucher an Arbeitnehmer zu berücksichtigen sein. Dort heißt es, dass diese auf den Namen der Arbeitnehmer ausgestellt sein müssen, nur von der betreffenden Person genutzt, nicht in Geldmittel umgewandelt und nur für die im Gutschein angeführten Gegenstände verwendet werden dürfen. Einfach gesagt dürfen die Gutscheine nicht an Dritte (z.B. auch nicht Familienangehörige) abgetreten werden und man darf mit diesen keine anderen Gegenstände oder Leistungen erwerben.

 

Hinsichtlich der konkreten Anwendung kann es Sinn machen, betriebsinterne Richtlinien für die Gewährung des Gutscheins festzulegen (Bsp. erst ab einer bestimmten Distanz vom Wohnort zum Arbeitsort).

 

 

 

 

 

 

Manuel Tschöll ist Arbeitsrechtsberater bei der Kanzlei RST in Sterzing und schreibt regelmäßig bei Karriere Südtirol zum Thema Arbeitsrecht.

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