Karriere Südtirol
04.05.2023
Ähnliche Artikel
Karriere Südtirol
02.01.2024
Karriere Südtirol
16.06.2023
Mit dem G.D. Nr. 50/2022 hat die Regierung für bestimmte Personengruppen, die besonders stark von der Verteuerung der Energiepreise betroffen sind, einen steuer- und beitragsfreien Einmalbetrag in Höhe von 200 Euro eingeführt.Für den Anwendungsbereich für Lohnabhängige hat die Regierung nicht wie sonst üblich eine Obergrenze des besteuerbaren Einkommens auf Jahresbasis festgelegt, sondern die beitragsrechtliche Regelung aus dem Haushaltsgesetz 2022 herangezogen. Art. 1, Absatz 121 des Haushaltsgesetzt besagt, dass die zu Lasten des Arbeitnehmers gehenden Pflichtbeiträge um 0,80 Prozent reduziert werden, sofern im betroffenen Monat die sozialversicherungspflichtige Entlohnung den Höchstbetrag von 2.692,00 Euro nicht überschreitet. Das Gesetzesdekret vom Mai 2022 sieht vor, dass die 200 Euro allen Arbeitnehmern zustehen, die in einem der ersten vier Monate dieses Jahres (Jänner – April 2022) diese Beitragsreduzierung mindestens ein Mal in Anspruch genommen haben. Es genügt also bereits ein Monat mit einer beitragspflichtigen Entlohnung von weniger als 2.692,00 Euro und man hat Anspruch auf den neuen Bonus.Die gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass der Arbeitnehmer den Einmalbeitrag auch nur einmal erhalten darf. Hat ein Arbeitnehmer zwei Arbeitsverhältnisse (z.B. zwei oder mehrere Teilzeitarbeitsverhältnisse), kann er vom Arbeitnehmer nur einmal beansprucht werden. Um unangenehme Beanstandungen in Nachhinein zu vermeiden, ist die Situation des Mitarbeiters daher genau zu überprüfen. Die formelle Bestätigung des Anspruchs ist Teil der erforderlichen Erklärung des Arbeitnehmers. Die Zuerkennung der 200 € erfolgt durch den Arbeitgeber zwar automatisch, jedoch nur, sofern der Arbeitnehmer die erforderliche Eigenerklärung hinsichtlich der genannten Voruassetzungen beim Arbeitgeber abgibt.Erfüllt der Arbeitnehmer die Zugangsvoraussetzungen, muss ihm der Arbeitgeber über das ausbezahlte Gehalt des Monats Juli 2022 den steuer- und beitragsfreien Einmalbeitrag in Höhe von 200 Euro über die Lohnabrechnung ausbezahlen.Anspruch auf den einmaligen Beitrag haben unter den unselbständig Erwerbstätigen auch: die im privaten Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer, befristet Beschäftigte (Saisonarbeiter, Künstler und Schauspieler), sowie Arbeitnehmer auf Abruf Die Haushaltsangestellten müssen, um im Juli die 200 Euro zu erhalten, einen Antrag (entweder selbst oder über ein Patronat) an das Inps stellen. Die Lösung ist verständlich, weil der private Arbeitgeber bei einem solchen Arbeitsverhältnis nur sehr eingeschränkte Verpflichtungen gegenüber dem INPS hat, daher wäre eine Verrechnung wie bei den anderen unselbständigen Vertragsverhältnissen gar nicht möglich. Bei Hausangestellten ist zudem keine Einkommensobergrenze vorgesehen. Das Arbeitsverhältnis (es können auch mehrere sein) muss jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Eildekrets (also 18. Mai 2022) bereits bestanden haben.Bei den anderen Gruppen von Arbeitnehmern mit befristeter Anstellung gilt als Zugangsvoraussetzung, dass sie im Vorjahr zumindest 50 Tage gearbeitet haben und sozialversichert waren. Zudem darf das besteuerbare Einkommen der Betroffenen im Jahr 2021 nicht höher als 35.000 Euro gewesen sein.
Karriere Südtirol
06.11.2023
Wie das Wort schon sagt, die Smarte – die Schlaue Art zu arbeiten. Die Krise hat uns dazu gezwungen Schlau zu arbeiten. Von heute auf morgen waren alle zu Hause. Eingesperrt fühlten sich die einen, frei die anderen. Frei den Tag und die Arbeitszeiten so einzuteilen wie sie es wollten, frei ihrem natürlichen Rhythmus nachzugehen und schon um 6 Uhr morgens den PC anzumachen und dafür die Spätnachmittagssonne auf dem Balkon zu genießen oder endlich mal auszuschlafen und dafür zu später Stunde nochmal Vollgas zu geben.Was bis vor wenigen Wochen noch unmöglich erschien, wurde von einem Tag auf den anderen, oder nach kurzen Startschwierigkeiten zumindest von einer Woche auf die andere, Realität und ist inzwischen schon fast Normalität. Sofern die Verbindung passt ist alles möglich. Binnen weniger Tage haben auch die vermeidlichen IT Dinos unter uns den Umgang mit Skype, Zoom, Teams und Co. gelernt. Und siehe da, es ist gar nicht so schwer. Wenn man muss funktioniert so einiges. Und so war es auch mit dem Smart Working. „Heimarbeit ist Ausrede für sich´s gemütlich machen. Heimarbeit macht Projektarbeit unmöglich. Heimarbeit ist nicht kontrollierbar und damit Garant für sinkende Produktivität.“ – war die feste Überzeugung der Mehrheit. Zur Überraschung Vieler hat es unerwartet gut funktioniert. Was wäre es schade, diese neugewonnene Flexibilität, in der langsam wiederkehrenden alten Normalität, ganz aufzugeben, zu verlieren, gar wieder zu verbieten. Ein Aufruf Smart Working zur neuen Normalität zu machen. Und wenn nicht zur Normalität dann doch zumindest zu einer wirklichen Alternative. Wir sind keine Idealisten. Uns ist durchaus bewusst, dass Smart Working nicht für alles und jeden das Richtige ist. Nicht jede Stelle ermöglicht es, nicht jeder Mitarbeiter möchte es und doch geht und gelingt es sehr viel häufiger als wir zu glauben wagten. Was genau verstehen wir den eigentlich unter diesem viel zitierten Begriff Smart Working? Smart Working ist ein neues Arbeitsmodell, das die modernen Technologieren nutzt, um die Arbeit orts- und zeitungebundener zu machen, mit dem Ziel sowohl die Leistung als auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu verbessern.Smart Working ist sozusagen der große Bruder der Telearbeit. Wobei schon die Telearbeit den Arbeitsplatz vom Büro nach Hause verlegt hat, schafft es Smart Working ihn an nahezu jeden beliebigen Ort zu verlegen. War und ist es in der Krisenzeit wohl meist das Wohnzimmer, die Küche oder im besten Falle der schöne schattige Platz im Garten, so kann es morgen auch der Wartebereich am Flughafen sein oder das ruhige Kaffee an der Ecke sein. Die Vorteile Smart Working erlaubt mehr Autonomie und Freiheit und erleichtert vielfach die Balance zwischen Beruflichem und Privatem. Es spart Zeit und oft auch Geld, für Anreise und Versorgung – ab und an gar einen physischen Arbeitsplatz. Es ermöglicht Mitarbeitern dann zu arbeiten, wenn sie am produktivsten sind oder sie die Muse finden innovativ und kreativ zu sein. Es steigert die Produktivität. Nein! Spätestens hier, gehen bei einigen wahrscheinlich die Alarmglocken los. Produktivität = ein Meschen auf einem Stuhl im Büro. Ein Credo, dass sich jahrzehntelang so in unsere Köpfe gebrannt hat, dass es sich nur allzu schwer wieder rauslöschen lässt. Dabei wissen wir alle wie ablenkend und störend der übliche Bürorummel oft sein kann, die laute Stimme des Kollegen oder die vielen Zwischenfragen, die sich häufig innerhalb kürzester Zeit von selbst erledigen, wenn grad keiner da ist dem man sie an den Kopf werfen kann.Viele Unternehmer sehen sich vor allem gezwungen Smart Working anzubieten, um auf dem oft heiß umkämpften Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber gesehen zu werden. Viele haben aber auch die Vorteile für sich erkannt. Flexible Arbeitsmodelle erlauben es gute Mitarbeiter zu behalten, die auf Grund von persönlichen Notwendigkeiten keine streng an Ort und Zeit gebundenen Aufgaben leisten können. Sie schonen Ressourcen oder reduzieren gar die Notwendigkeit für physische Arbeitsplätze oder Parkplätze und ähnliches und erweitern den Talente Pool aus dem Unternehmen neue Mitarbeiter gewinnen können. Die Zusammenarbeit mit Partnern wie PR und Werbeagenturen, Anwälten oder Wirtschaftsprüfern funktioniert bestens. Warum sollte es also mit eigenen Mitarbeitern, die an einem anderen Ort sitzen nicht so sein!? Voraussetzungen Effizientes Smart Working funktioniert nicht etwa von allein, oder gar automatisch. Es bedarf einiger grundlegender Voraussetzungen. Die notwendige technische Ausrüstung, eine stabile Verbindung und die digitale Verfügbarkeit der Daten und Informationen verstehen sich von selbst. Damit einher geht die Sicherstellung des Datenschutzes und die Abklärung der arbeitsrechtlichen- und arbeitssicherheitstechnischen Details – dafür reicht eine zusätzliche Vereinbarung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter, die jeder Arbeitsrechtsberater schnell und einfach für sie aufsetzen kann. Klar definierte und gut messbare Ziele scheinen beim Smart Working noch wichtiger. Das Wort scheinen ist ganz bewusst gewählt, denn jeder Manager, der glaubt er hätte mehr Kontrolle über die effektive Leistung seiner Mitarbeiter nur weil sie vor ihm sitzen, belügt sich selbst. Und doch bedarf das Führen auf Distanz spezieller Leaderhip Fähigkeiten und Aufmerksamkeit. Eine, die wohl grundlegendste aller grundlegenden Voraussetzung für Smart Working fehlt noch – das VERTRAUEN. Dabei stellt sich die Frage, ist gute Zusammenarbeit ohne Vertrauen überhaupt möglich?