Karriere Südtirol
02.09.2024
Inhaltsverzeichnis
Wiedereinstellung von Mitarbeitern: Das sollten Unternehmen beachten1️⃣Offboarding2️⃣Mitarbeiterbefragung3️⃣Kontaktpflege4️⃣Rehiring-Gespräch5️⃣Rehiring-Auswertung6️⃣Verzicht auf RehiringKarriere Südtirol
02.09.2024
Wer unsere Blogartikel- und Ratgeberserie kennt, der weiß, dass wir sowohl Unternehmen als auch Kandidaten/Kandidatinnen in Hinblick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stets raten, im Guten auseinander zu gehen – denn über kurz oder lang, sieht man sich im Leben immer zweimal. Berufliche Wege kreuzen sich oftmals zu einem späteren Zeitpunkt wieder – und das ist durchaus positiv: Es ist gut möglich, dass sich ehemalige Mitarbeiter/innen wieder bei Ihnen melden und nach der Kündigung ins Unternehmen zurückkehren möchten oder, dass Sie als Arbeitgeber/in wertvolle, ehemalige Mitarbeiter/innen nach einiger Zeit direkt mit einem neuen Jobangebot kontaktieren. Im besten Fall kommt es dann zu einem sogenannten Rehiring. Besonders angesichts des allgemein vorherrschenden Fachkräftemangels, ist Rehiring – also die Wiedereinstellung ehemaliger Angestellten – ein guter Lösungsansatz für Unternehmen auf Personalsuche. Das sollten Sie beachten, damit Rehiring auch für Ihr Unternehmen zum Erfolgsrezept wird.
Bemühen Sie sich nach Möglichkeit um einen Kompromiss, denn die Eingliederung eines ehemaligen Mitarbeiters/einer ehemaligen Mitarbeiterin bedeutet für das Unternehmen, dass es viel weniger Zeit und Ressourcen bedarf, um diese Person wieder einzuarbeiten. Zudem konnte er/sie das eigene Skillset vielleicht durch die neu dazugekommene Arbeitserfahrung erweitern, wovon auch Ihr Unternehmen profitieren wird.
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