Karriere Südtirol
17.01.2025
Inhaltsverzeichnis
1️⃣Definition: rientro cervelli und lavoratori impatriati2️⃣ Welche Änderungen gelten für Rückkehrer/innen seit dem Jahr 2024?3️⃣ Ausmaß der Begünstigungen ab 1.01.20244️⃣ Was gilt für all jene, die noch im Jahr 2023 zurückgekehrt sind?5️⃣ Wie können diese Begünstigungen in Südtirol beantragt werden?Karriere Südtirol
17.01.2025
Du bist Südtiroler/in, lebst und arbeitest im Ausland und überlegst dir gerade, nach Südtirol zurückzukehren? Dann ist dieser Blogartikel etwas für dich!
Das Phänomen des sogenannten Brain-Drains – die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte – ist ein Thema, das auch Italiens Politik und Wirtschaft Kopfzerbrechen bereitet, und das nicht erst seit heute. Mit dem Bonus „rientro dei cervelli“, welcher Steuererleichterungen für nach Italien zurückkehrende Fachkräfte vorsieht, will die Politik Anreize schaffen, um eine Rückkehr auch aus finanzieller Sicht interessanter zu gestalten.
In diesem Blogbeitrag erfährst du:
Gleichgestellt mit dem Begriff „rientro dei cervelli“ wird in Italien auch die Bezeichnung „lavoratori impatriati” verwendet. Dabei handelt es sich um ein besonderes Steuerregime, welches eine Reduzierung der Steuergrundlage für die Steuerzahler/innen vorsieht.
Diese Steuerbegünstigung gilt nicht nur für bereits in Italien ansässige Personen, sondern auch für jene, welche ihren Wohnsitz zum ersten Mal nach Italien verlegen. Mit diesem besonderen Steuerregime möchte die italienische Gesetzgebung nicht nur im Ausland lebende, italienische Staatsbürger/innen für eine Rückkehr anwerben, sondern Italien auch für ausländische Fachkräfte aufgrund des geringen Steuerdruckes attraktiv machen. Im Jänner 2024 gab es Änderungen, was diese Steuerbegünstigung anbelangt. Für das Jahr 2025 sind derzeit keine Neuerungen bekannt bzw. geplant. Daher bleibt die Regelung von 2024 weiterhin in Kraft.
Die Änderungen betreffen u.a. die Voraussetzungen, die Rückkehrer/innen erfüllen müssen, um anspruchsberechtigt zu sein.
All jene, die ab dem 01/01/2024 den Wohnsitz nach Italien verlegt haben müssen:
Dieser Zeitraum wird in besonderen Fällen verlängert, wenn:
Weitere Voraussetzungen:
Für Personen, welche ihren Wohnsitz im Jahr 2024 nach Italien verlegt haben bzw. im Jahr 2025 nach Italien verlegen, gelten seit 1.01.2024 folgende Begünstigungen:
⚠️Die Reduzierung wird nur bis zu einem Einkommen von 600.000Euro/Jahr angewandt. Die Dauer der Begünstigung beträgt 5 Jahre.
Für diejenigen, die ihren Wohnsitz vor 31/12/2023 nach Italien verlegt haben, gelten die alten Bestimmungen. Folgende subjektiven Voraussetzungen müssen Personen (EU- und Nicht-EU-Bürger/innen) erfüllen, um anspruchsberechtigt zu sein:
Ausmaß der Begünstigung bei Wohnsitzverlegung vor 31/12/2023:
Für die Beantragung muss eine Eigenerklärung beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin eingereicht werden. Die Begünstigung läuft somit über die Lohnabrechnung oder direkt über die Steuererklärung.
Für weitere Fragen solltest du dich vorab unbedingt an eine/n Steuerberater/in wenden. Diese/r kann genauer abklären, ob du auch tatsächlich Anrecht auf die Begünstigung hast. Die Agentur für Einnahmen (agenzia delle entrate) überprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden. Falscherklärungen und unrechtmäßig bezogene Steuerbegünstigungen müssen samt Verwaltungsstrafe und Zinsen zurückgezahlt werden.
Dieser Blogartikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung von ELAS verfasst, unseren Ansprechpartnern in Sachen Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht.
Dieser Beitrag ist kein Ratgeber für Rechtsfragen und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen daher immer an Steuer- und Rechtsexperten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.
Dieser Artikel wurde am 17.01.2025 aktualisiert.
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