Das Rentensystem in Italien ist recht komplex. Dazu kommen auch immer wieder Neuerungen, die oftmals besonders jene Arbeitnehmer*innen betreffen, die von ihrer Pensionierung nicht mehr weit entfernt sind. Über das Thema Rente informiert zu sein, ist aber bei weitem nicht nur für Menschen im Rentenalter wichtig, sondern gerade auch für jüngere Generationen. Denn auch, wenn es bis zur eigenen Pensionierung noch Jahrzehnte dauert, ist es wichtig, sich mit dem Rentensystem, den Möglichkeiten und Grenzen frühzeitig auseinanderzusetzen. Der Grundstein für die eigene finanzielle Zukunft, muss nämlich bereits in jungen Jahren gelegt werden. Wir haben Rentenexperten und -expertinnen des Patronates des Südtiroler Bauernbundes ENAPA zu den Themen „Rente“, „Rentenarten“,„Rentenhöhe“, „Rentenanspruch“ und ergänzende bzw. private „Altersvorsorge“ in Südtirol/Italien befragt und die wichtigsten Informationen in diesem Blogartikel für dich gesammelt.
1️⃣ Rentenformen in Italien
Aktuell gibt es in Italien verschiedene Rentenformen. Sie unterscheiden sich je nach Beitragsvoraussetzungen und Berechnungsmodellen. Zu den wichtigsten gehören die Altersrente, die Arbeitsunfähigkeitsrente, die Frührente, die Hinterbliebenenrente und das Sozialgeld, erklärt das Patronat des Südtiroler Bauernbundes:
Die Altersrente basiert auf dem Erreichen eines bestimmten Alters und einer Mindestanzahl von Beitragsjahren – aktuell 67 Jahre und 20 Beitragsjahre. Die Arbeitsunfähigkeitsrente ist für Personen vorgesehen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten können. Die Frührente ist unter bestimmten Bedingungen unabhängig von einem vorgesehenen Alter. Früher in Rente gehen aktuell im Normalfall Frauen mit 41 Beitragsjahren und 10 Monaten und Männer mit 42 Beitragsjahren und 10 Monaten. Die Hinterbliebenenrente ist eine Rente, die Ehepartner/innen oder Angehörige nach dem Tod eines/r Rentenversicherten erhalten. Und schließlich das Sozialgeld für Personen, die nicht ausreichend rentenversichert waren und deren Einkommen – inklusive des Einkommens des Ehepartners – unter einer festgelegten Obergrenze liegt.

In die Kategorie der Frührente fallen noch weitere Rentenformen, wie beispielsweise, die Sonderregelung für Frauen, die „Quote 103“ (41 Beitragsjahre und 62 Jahre), sowie Sonderregelungen für Schwerst- und Schwerarbeiter/innen oder Personen, in besonderen Notlagen, führen die Rentenexperten des SBB-Patronates ENAPA weiter aus.
2️⃣ Rentenform „Opzione donna“ – das solltest du wissen
Wer als Frau bis zum 31.12.2024 mindestens 35 Beitragsjahre erreicht hat und 59 Jahre alt ist (mit 2 oder mehreren Kindern), oder 60 Jahre (ein Kind) bzw. 61 (keine Kinder) und sich in bestimmten Lebenslagen befindet, kann von dieser Sonderregelung profitieren.
Dazu gehören Frauen, die einen Ehepartner mit einer schweren Beeinträchtigung oder eine verwandte, zusammenlebende, pflegebedürftige Person betreuen. Vorausgesetzt ist, dass die pflegebedürftige Person (Ehepartner, Eltern, Verwandte 2. Grades) das 70. Lebensjahr vollendet hat oder Erkrankungen aufweist, die zu einer Invalidität bzw. zum Tod geführt haben. Auch Frauen mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 % können die Opzione Donna in Anspruch nehmen, sowie entlassene Arbeitnehmerinnen von krisenbehafteten Unternehmen, wenn sie ein Alter von 59 Jahren erreicht haben.

3️⃣ Diese Faktoren beeinflussen Rentenansprüche und Höhe der Rente
Damit du die Rente beanspruchen kannst, musst du sowohl eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren erreichen als auch (in vielen Fällen) vorgeschriebene Altersvoraussetzungen erfüllen. Wichtig sind beim Rentenanspruch auch immer die Beitragszeiten. Diese umfassen die effektive Arbeitszeit sowie figurative Zeiten, wie Krankheiten oder Arbeitslosengeld. Sie scheinen im Versicherungsauszug auf.
Zeiten, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, sollten vermieden werden. Sie könnten nämlich später beim Rentenantritt zu Nachteilen führen. Leider können Lücken im Versicherungsauszug nicht immer vermieden werden. Sie entstehen z.B. beim Jobwechsel. Die Höhe der Rente hängt von der Entlohnung im gesamten Versicherungsleben ab, davon, wie lange man gearbeitet hat und in welchem Alter man die Rente bezieht.
4️⃣ Altersvorsorgemöglichkeiten: Rentenplanung und Rentenoptimierung
Die Rentenexperten und -expertinnen des Südtiroler Bauernbundes empfehlen, zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen bereits in jungen Jahren eine Zusatzrente aufzubauen. Wer einem Zusatzrentenfonds beitritt und dort regelmäßige Einzahlungen tätigt, kann dem Risiko der Altersarmut entgegensteuern. Besonders wichtig sei dies, da die zukünftigen Renten im Vergleich zur letzten Entlohnung immer niedriger ausfallen werden. Vor allem Arbeitnehmer/innen mit unregelmäßigen Einkommen oder Freiberufler/innen sollten sich eine zusätzliche Stütze in Form einer Zusatzrente aufbauen. Im Allgemeinen gelte:
Je früher man mit dem Aufbau der Zusatzrente beginnt, desto mehr Rendite kann man bereits durch regelmäßige, kleine Beiträge erzielen. Die Beiträge werden am Finanzmarkt angelegt und durch den Zinseszinseffekt ist es möglich, eine bedeutende Zusatzrente zu generieren. Es gibt verschiedene Zusatzrentenfonds. Sie sind im Vergleich zu sonstigen Kapitalanlagen transparent und zuverlässig, da hier eine Reihe von Regelungen sowie die Aufsicht besonderer Behörden und Organisationen bestehen. Außerdem gibt es steuerliche Vorteile – die Beiträge können steuerlich abgesetzt werden, bis zu einem jährlichen Betrag von 5.164,57 Euro.
Das Patronat des Bauernbundes ist Teil des Pensplan Infopoints in Südtirol und bietet Interessierten eine kostenlose Beratung zur Zusatzrente. Dort erhältst du beispielsweise auch eine Simulation, wie viel du mit deinen verfügbaren finanziellen Mitteln bis zu Rentenbeginn ansparen könntest.
Generell lohnt es sich, sich in puncto Rente und Zusatzrente früh genug beim Patronat des Südtiroler Bauernbundes ENAPA zu informieren, um alle spezifischen Fragen zur individuellen Rente bzw. Rentensituation genau abzuklären. Jede Rentensituation ist nämlich anders.
5️⃣ Schließung von Rentenlücken – Maßnahmen der Provinz
Die Provinz Bozen bietet verschiedene Beiträge für Selbstständige, Freiberufler/innen und Personen mit Teilzeitarbeitsverträgen bis zu 70 %, Lohnabhängige im Privatsektor, um Rentenlücken zu vermeiden bzw. eine Zusatzrente aufzubauen. Auch Hausfrauen und Personen in wirtschaftlichen Notlagen können unterstützt werden. Diese Beiträge dienen dazu, Unterstützung für die Zusatzrente oder die Pflichtbeiträge der Rentenversicherung zu leisten, insbesondere für Zeiten der Pflege von Familienangehörigen (Pflege- Betreuungs- und Erziehungszeiten) oder des unfreiwilligen Verlustes des Arbeitsplatzes.
6️⃣ So läuft die Rentenberechnung ab
Die Rentenberechnung beginnt mit der Überprüfung der Vollständigkeit des Versicherungsauszuges. Das Patronat des Südtiroler Bauernbundes unterstützt bei der Richtigstellung der Daten und führt die Berechnung durch, um das voraussichtliche Rentenantrittsdatum zu ermitteln. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird empfohlen, die Berechnung ein Jahr vor Rentenantritt zu wiederholen, um das Rentenantrittsdatum exakt ermitteln zu können. Das SBB-Patronat ENAPA reicht anschließend den Antrag bei der jeweiligen Verwaltung ein.
Rentenauszahlung: Wann die Rente nach der Antragstellung ausgezahlt wird, hängt zum einen von der Art der beantragten Rente ab. Zum anderen auch davon, wie rasch der Rentenantrag von der Verwaltung genehmigt werden kann. Dies kann von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich lange dauern, unterstreicht das SBB-Patronat ENAPA.
Um den Rentenantrag korrekt stellen zu können, müssen folgende Dokumente und Informationen vorliegen:
- Identitätskarte
- Steuernummern
- IBAN-Karte
- Datum der Änderung des Zivilstandes (Eheschließung, Daten Ehepartner/in, Scheidung etc.)
- Kündigungsfrist (bei lohnabhängigen Arbeitnehmenden)
Die Berechnung der Rente gehört zu den komplexesten Themenbereichen in der Sozialberatung. Diesbezüglich sind allgemeine Auskünfte nicht möglich. Ein persönliches Beratungsgespräch in den jeweiligen Zonenbüros des Südtiroler Bauernbund Patronats ENAPA wird deshalb empfohlen.

Noch Fragen? Allgemeine Informationen zu Neuerungen im Rentenbereich sammelt das Patronat des Südtiroler Bauernbundes jährlich und informiert auch durch Veröffentlichungen in der Agrarzeitschrift Südtiroler Landwirt sowie auf der Webseite des Südtiroler Bauernbundes. Dieser Blogartikel wurde mit freundlicher und fachlicher Unterstützung des Südtiroler Bauernbundes erstellt.
Dieser Blogartikel ist kein Ratgeber für Rechts- oder Finanzfragen und kann keine Rechts- oder Rentenberatung ersetzen. Wenden Sie sich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen oder bei Sachverhalten rund ums Thema Finanzen und Rente daher immer an entsprechende Fachstellen und Experten. Karriere Südtirol übernimmt keine Haftung für getätigte oder unterlassene Aktionen und Entscheidungen, welche auf Basis dieses Blogartikels unternommen werden.