Inklusion: Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeitsplatz
Wussten Sie, dass Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeitsplatz nicht nur ein Recht dieser Menschen ist, sondern auch eine Pflicht für Unternehmen? Hand aufs Herz – wie steht es denn in Ihrem Unternehmen in Sachen Inklusion? Ein schwieriges Thema? Oder haben Sie darin schon etwas mehr Erfahrung? In diesem Blogartikel wollen wir darüber sprechen, was Inklusion bedeutet, auf welchen rechtlichen Grundlagen sie in Südtirol/Italien basiert, wo Inklusion beginnt und wie Sie Inklusion am Arbeitsplatz ganz konkret gestalten können, damit sie gelingt.
1️⃣ Inklusion – eine gesamtgesellschaftliche Definition
In Italien wurde ein erster Grundstein dazu bereits in den 70er Jahren gelegt, durch ein Gesetz, welches schon damals die Integration von Kindern und Jugendlichen in die allgemeinen Klassen der Grund- und Mittelschulen vorsieht. Darin ist Italien ein absoluter Vorreiter, auch noch in der heutigen Zeit. Grundlegende Überlegungen zum Thema Inklusion am Arbeitsplatz stammen teilweise auch aus diesem anfänglichen, pädagogischen Integrationsgedanken.
Wobei Inklusion noch viel weit- und tiefgreifender ist als bloße Integration, wie folgendes Schaubild zeigt.

Wichtig
2️⃣ Gesetzliche Grundlagen und was Arbeitgeber wissen sollten
- Die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf internationaler Ebene
- Das Staatsgesetz vom 12.03.1999 Nr.68 sowie das Gesetzesvertretende Dekret vom 14.09.2015 Nr. 151 auf nationaler Ebene
- Das Landesgesetz vom 14.Juli 2015 Nr.7, das Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr.13 sowie Beschlüsse der Landesregierung auf lokaler Ebene
- Kriegsversehrte und Dienstinvaliden
- Zivilinvaliden ab einem Invaliditätsgrad von 46%: körperliche oder kognitiver Beeinträchtigungen/Lernschwierigkeiten
- Menschen mit psychischen Erkrankungen, die die Arbeitsfähigkeit beeinflussen (abhängig vom festgestellten Invaliditätsgrad)
- Blinde und gehörlose Menschen

- Arbeitsinvaliden mit einer Invalidität ab 34 %
- sieben Prozent bei einer Unternehmensgröße von mehr als 50 Angestellten
- zwei Personen bei 36 bis 50 Angestellten
- einen Menschen bei 15 bis 35 Mitarbeiter/innen

Wichtig
3️⃣ Tipps für inklusive Arbeitsplätze
- ✅In Südtirol werden viele Mitarbeiter/innen, die dieser sog. geschützten Kategorie angehören, vom Arbeitsvermittlungszentrum an die Unternehmen vermittelt. Trotzdem sollten sich Stellenangebote, wann immer eine Stelle dafür geeignet ist, auch speziell an diese Menschen richten und gegebenenfalls auch ergänzend in leichter Sprache formuliert sein. Inklusion beginnt nämlich schon bei der Stellenanzeige und zieht sich auch durch den gesamten Bewerbungsprozess
- ✅Bewerbungsprozesse sollten so gestaltet werden, dass auch Menschen mit Beeinträchtigung oder Neurodiversität teilnehmen können und sich wohlfühlen: Barrierefreiheit sowie die Möglichkeit der Benutzung von alternativen Kommunikationsformen und kommunikativen, elektronischen Hilfsmitteln sollten im Bewerbungsgespräch gewährleistet sein
- ✅Ein Unternehmen, das Menschen mit Beeinträchtigung aufnehmen möchte, sollte sich vorab immer informieren, was die jeweilige Person braucht in Bezug auf physische Hilfsmittel und architektonische Barrierefreiheit, Softwareprogramme, organisatorische Hilfsmittel (in leichter Sprache verfasste Arbeitspläne, Arbeitspläne und Anleitungen mit Piktogrammen), persönliche Assistenz in bestimmten Situationen des Arbeitsalltages (Einnahme von Mahlzeiten, Benutzung der Toilette, Bedienung bestimmter Geräte), Informationen zu möglichen Situationen, die Überforderung auslösen könnten etc.
- ✅Auch das Onboarding sollte gut durchdacht und vorbereitet werden: So kann in den ersten Monaten (aber generell je nach individuellem Bedarf) ein Mentor/eine Mentorin bzw. eine betriebsinterne Person erforderlich sein, welche die neue Mitarbeiterin/den neuen Mitarbeiter begleitet. Wie diese Begleitung aussieht, hängt davon ab, welche Bedürfnisse die jeweilige Person mit Beeinträchtigung hat. Dies kann in einem Vorgespräch mit der Person und gegebenenfalls auch mit den zuständigen Fachpersonen für Arbeitseingliederung und den sogenannten Jobcoaches ermittelt werden
- ✅Gemeinsame Aktivitäten und Momente des Austausches (Kaffeepausen, Mittagessen, Firmenevents, Ausflüge) und der Zusammenarbeit stärken die Inklusion im Team.

- ✅Auch Menschen mit Beeinträchtigung können zum Erfolg eines Unternehmens einen entscheidenden Beitrag leisten. Nur weil jemand aufgrund seiner Beeinträchtigung, Neurodiversität oder psychischen Erkrankung „anders“ ist, heißt das noch lange nicht, dass er/sie eine Belastung für das Unternehmen darstellt. Eine kompetenzorientierte Grundhaltung ist hier das Um und Auf! Südtiroler Unternehmen machen immer wieder die Erfahrung, dass diese Menschen sehr wohl motiviert und mit großem Einsatz ihre Arbeit durchführen und dabei oftmals kreative Lösungsansätze und andere Sichtweisen mitbringen. Vielfalt lautet dabei das Stichwort und das bedeutet für ein Unternehmen auch immer neue Ideen und Fortschritt
Profitipp
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