Mit dem institutsbezogenen Sicherungssystem (IPS) bleibt die Autonomie der Raiffeisenkassen in ihrer Geschäftstätigkeit gewahrt und im Krisenfall unterstützen sich die Raiffeisenkassen wechselseitig. Durch die gegenseitige Haftung und die Einrichtung eines Sicherungsfonds wird die Stabilität und Risikotragfähigkeit der Raiffeisenkassen zusätzlich gestärkt.