Verfahren: Rangordnung von Bewerben OHNE Zweisprachigkeitsnachweis
Möchten Sie gern in einem modernen, vielseitigen Betrieb arbeiten, der Sie in Ihren Fähigkeiten fördert und unterstützt? Möchten Sie berufliche Herausforderungen und hohe Lebensqualität verbinden?
Dann gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Es ist eine Bekanntmachung für die Erstellung einer Rangordnung von Bewerbern OHNE Zweisprachigkeitsnachweis als Krankenpfleger/in ausgeschrieben.
Die ausgeschriebenen Stellen befinden sich im Südtiroler Sanitätsbetrieb.
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Einreichtermin ist der 10.05.2024.
Für diese Stelle ist kein Zweisprachigkeitsnachweis notwendig.
Hinweis zum Zweisprachigkeitsnachweis:
In Südtirol ist es notwendig, die beiden Landessprachen Deutsch und Italienisch zu beherrschen. Um eine unbefristete Anstellung zu erhalten, muss ein offizieller Zweisprachigkeitsnachweis erbracht werden.
Da dies nicht immer innerhalb kurzer Zeit möglich ist, kann Fachpersonal in Ausnahmefällen auch ohne diesen Nachweis angestellt werden, allerdings mit der Verpflichtung, diesen innerhalb von 3 Jahren nachzuholen. Dazu bieten wir Ihnen auch die Vergütung von Italienisch- bzw. Deutschsprachkursen an. Mit dem Zweisprachigkeitsnachweis haben Sie in der Folge die Möglichkeit, an einem öffentlichen Wettbewerb teilzunehmen und einen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Bis zur Erreichung dieses Ziels wird Ihnen ein befristetes Arbeitsverhältnis angeboten, welches für 1 Jahr abgeschlossen wird und bis zu 3 Jahre verlängert werden darf.
Mehr Details und das Ansuchen entnehmen Sie bitte den Anlagen.
NB: Notwendig ist die Bescheinigung betreffend die Sprachgruppenzugehörigkeit oder die Angliederung an eine der drei Sprachgruppen. Diese Bescheinigung wird vom Landesgericht in Bozen, Gerichtsplatz – Zugang Duca D’Aosta Str. (Telefon 800843622) ausgestellt.
Die Kandidaten/innen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind, haben das Recht auch innerhalb der von der Verwaltung festgelegten Frist sie vorzulegen.
Sie muss, bei sonstigem Ausschluss, wie folgt beigelegt werden:
– in Original;
– in einem verschlossenen Umschlag;
– innerhalb 6 Monaten vor dem Fälligkeitsdatum ausgestellt worden sein.
Weitere Informationen und Kontakte:
Amt für Anstellungen
Thomas-Alva-Edison-Str. 10/D
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 438003 – 436619
E-mail: [email protected]
Über uns
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ist ein Verbund von 7 öffentlichen Krankenhäusern, 20 Gesundheitssprengeln und 14 Sprengelstützpunkten mit über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der für die Gesundheitsversorgung von über 520.000 Bürgerinnen und Bürgern in Südtirol verantwortlich ist.