Abmahnung

Karriere Südtirol
03.12.2023

Abmahnung

Definition:

Eine Abmahnung ist ein schriftliches Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird, um einen Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung hinzuweisen. Sie dient als formale Rüge und soll den Mitarbeiter dazu bewegen, sein Verhalten zu korrigieren und zukünftiges Fehlverhalten zu vermeiden.

Zweck der Abmahnung:

Die Abmahnung hat mehrere Ziele, darunter:

  • Verhaltenskorrektur: Die Hauptabsicht besteht darin, den Mitarbeiter auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und eine Verhaltensänderung herbeizuführen.
  • Dokumentation: Die Abmahnung dient als schriftlicher Nachweis für den Fall, dass rechtliche Schritte notwendig werden, zum Beispiel bei wiederholtem Fehlverhalten.
  • Rechtssicherheit: Sie bietet dem Arbeitgeber eine rechtliche Grundlage für weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Kündigung, falls das Fehlverhalten fortgesetzt wird.

Bestandteile einer Abmahnung:

Eine Abmahnung enthält typischerweise folgende Elemente:

  • Beschreibung des Fehlverhaltens: Klare Darstellung des konkreten Verstoßes oder Fehlverhaltens.
  • Zeitpunkt des Vorfalls: Angabe von Datum und Uhrzeit des Fehlverhaltens, um den Vorfall eindeutig zu identifizieren.
  • Aufforderung zur Verhaltensänderung: Deutliche Formulierung, dass eine Wiederholung des Fehlverhaltens vermieden werden soll.
  • Drohung rechtlicher Konsequenzen: Hinweis darauf, dass bei fortgesetztem Fehlverhalten weitere Maßnahmen ergriffen werden können.

Rechtliche Aspekte:

Die Abmahnung hat rechtliche Relevanz und sollte im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen und Bestimmungen erfolgen. In Italien ist sie oft Voraussetzung für eine spätere fristlose Kündigung.

Info

Die Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, das der Verhaltenskorrektur dient und gleichzeitig rechtliche Sicherheit für den Arbeitgeber schafft.

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