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Wiedereinstellung von Mitarbeitern im Unternehmen

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Wiedereinstellung von Mitarbeitern: Das sollten Unternehmen beachten

Wer unsere Blogartikel- und Ratgeberserie kennt, der weiß, dass wir sowohl Unternehmen als auch Kandidaten/Kandidatinnen in Hinblick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stets raten, im Guten auseinander zu gehen – denn über kurz oder lang, sieht man sich im Leben immer zweimal. Berufliche Wege kreuzen sich oftmals zu einem späteren Zeitpunkt wieder – und das ist durchaus positiv: Es ist gut möglich, dass sich ehemalige Mitarbeiter/innen wieder bei Ihnen melden und nach der Kündigung ins Unternehmen zurückkehren möchten oder, dass Sie als Arbeitgeber/in wertvolle, ehemalige Mitarbeiter/innen nach einiger Zeit direkt mit einem neuen Jobangebot kontaktieren. Im besten Fall kommt es dann zu einem sogenannten Rehiring. Besonders angesichts des allgemein vorherrschenden Fachkräftemangels, ist Rehiring – also die Wiedereinstellung ehemaliger Angestellten – ein guter Lösungsansatz für Unternehmen auf Personalsuche. Das sollten Sie beachten, damit Rehiring auch für Ihr Unternehmen zum Erfolgsrezept wird.

1️⃣Offboarding

Stichwort „im Guten auseinandergehen“: Das Offboarding ist der Moment im Unternehmen, wo Mitarbeiter/innen, die das Unternehmen verlassen, verabschiedet werden. Wobei hier keineswegs nur die Abschiedsfeier gemeint ist. Vielmehr ist dies als mehrstufiger, strukturierter Prozess zu sehen, der in jenem Moment aktiviert wird, wo offiziell feststeht, dass der/die Mitarbeiter/in gehen wird. Gleichzeitig bildet ein professionelles Offboarding auch den richtigen Grundstein für ein späteres Rehiring. Das Offboarding ist, neben der Aufnahme und Einarbeitungsphase ein sehr emotionaler Moment. Trennung, Abschied und Neubeginn, sind eben auch im beruflichen Leben sehr delikate Momente, die schon allein deswegen professionell und behutsam gehandhabt werden sollen.

 
Diese Etappen sollten in einem professionellen Offboaring enthalten sein:
  • Mitarbeiter/innen-Gespräch: Es ist der Moment, in dem der/die Angestellte über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert wird, bzw. der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin über das Kündigungsvorhaben des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin informiert wird. Hier ist kommunikatives Fingerspitzengefühl auf beiden Seiten gefragt, denn die Situation kann durchaus emotional behaftet sein. In diesem Moment werden außerdem organisatorische Aspekte, der zeitliche und verwaltungstechnische Rahmen (Vorgaben Personalabteilung) und inhaltliche Vorgehensweisen besprochen, um die letzten Wochen vor Arbeitsende noch sinnvoll und konstruktiv zu gestalten
  • Planung des Austritts und Informationsübergabe: Falls es schon eine/n Nachfolger/in gibt, muss eine entsprechende Informationsübergabe geplant werden. Außerdem sollten wichtige Informationen schriftlich festgehalten werden, damit alles ohne Informationsverlust weiterlaufen kann, auch nachdem die Person das Unternehmen verlassen hat. Feedbackgespräche mit dem scheidenden Mitarbeiter/der scheidenden Mitarbeiterin sollten eingeplant werden, bei denen auf respektvolle Art und Weise ein gegenseitiges Feedback stattfinden kann
  • Das Arbeitszeugnis: Bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses sollte der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin professionell und kompetenzorientiert vorgehen und die tatsächlichen Stärken des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin hervorheben. Beide profitieren davon: der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin bei der Jobsuche und der Vorgesetzte in Bezug auf die Bewertung und das Image als Arbeitgeber/in
  • Das Austritts-Gespräch: Hier kann der/die Vorgesetzte noch ein Hintertürchen offen lassen für ein zukünftiges Comeback. Im Idealfall teilt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter an dieser Stelle mit, dass er/sie sich für die gute Zusammenarbeit bedankt, der Person alles Gute mit auf den neuen beruflichen Weg gibt und seine/ihre Tür immer offen für eine Rückkehr sein wird
  • Abschiedsfeier: Mit der eingangs erwähnten Abschiedsfeier klingt das Arbeitsverhältnis in einem zwischenmenschlichen, persönlicheren Ton für den scheidenden Mitarbeiter/die Mitarbeiterin und das Team aus
Ausführliche Informationen inklusive Offboarding-Checkliste finden Sie in unserem Ratgeber „Das optimale Offboarding beim Austritt von Mitarbeitern“.

2️⃣Mitarbeiterbefragung

Regelmäßige, anonyme Mitarbeiterbefragungen und der direkte Austausch in Mitarbeitergesprächen nützen den Unternehmen, sich als Arbeitgeber/innen weiterzuentwickeln und an den Ursachen zu arbeiten, die hinter dem freiwilligen Verlassen des Unternehmens stecken könnten. Dadurch kann das Unternehmen die Mitarbeiterbindung und das Arbeitgeberimage stärken. Es spricht sich nämlich schnell herum, wenn ehemalige Arbeitgeber/innen plötzlich Anpassungen vorgenommen haben und somit vielleicht attraktiver geworden sind als das Unternehmen, in welches der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin gewechselt ist.

3️⃣Kontaktpflege

Allein mit dem Offboarding ist es aber nicht getan. Denn jenes Unternehmen, das jetzt aus den Augen ist, ist unter Umständen auch aus dem Sinn. Bleiben Sie mit der ehemaligen Mitarbeiterin/dem ehemaligen Mitarbeiter doch in Kontakt. Zum Beispiel durch:
  • Einladungen zu Veranstaltungen des Unternehmens: Gemeint sind hier natürlich nicht herkömmliche Mitarbeiterfeiern, sondern beispielsweise Jubiläumsfeiern und Abendveranstaltungen, die auch einem breiteren öffentlichen Publikum offenstehen. Solche Veranstaltungen sind immer ein guter Moment, um sich erneut als interessanter und mitarbeiterfreundlicher Arbeitsplatz zu präsentieren, sich als ehemaliges Team wiederzusehen und einen positiven Kontakt zu pflegen
  • Regelmäßige Weihnachts- bzw. Neujahrsgrüße und Glückwünsche zum Geburtstag. Letzteres ist jedoch eher nur dann angebracht, wenn tatsächlich ein häufiger, engerer beruflicher Kontakt stattgefunden hat. Generell vermitteln solche kleinen Zeichen ehemaligen Mitarbeiter/innen, dass sie wertgeschätzt werden und nicht vergessen worden sind
  • Vernetzung und Vereinigungen: Eine zusätzliche Möglichkeit, um den Draht zu ehemaligen Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen nicht zu verlieren, bieten Mitarbeiter-Netzwerke, zu denen ehemalige Mitarbeiter/innen hinzugefügt werden können, ganz nach Art eines Alumni-Netzwerkes. Solche gibt es vor allem bei größeren Unternehmen. So erhalten Ex-Mitarbeitende interessante Updates, vernetzen sich und bleiben über offene Stellen informiert

4️⃣Rehiring-Gespräch

Zeigt der Mitarbeiter/die Mitarbeiter/in von sich aus oder auf Ihr Angebot hin Interesse, wieder in Ihr Unternehmen zurückzukehren, gilt es das Rehiring-Gespräch vorzubereiten:

Welche Vorstellungen haben Sie, welches Angebot können Sie dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin konkret machen? Welche Erwartungen haben Sie an den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin. Lassen Sie dabei bewusst auch Raum für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin und hören Sie aktiv zu, um auch seine/ihre Vorstellungen einschätzen zu können.

Profitipp

Bemühen Sie sich nach Möglichkeit um einen Kompromiss, denn die Eingliederung eines ehemaligen Mitarbeiters/einer ehemaligen Mitarbeiterin bedeutet für das Unternehmen, dass es viel weniger Zeit und Ressourcen bedarf, um diese Person wieder einzuarbeiten. Zudem konnte er/sie das eigene Skillset vielleicht durch die neu dazugekommene Arbeitserfahrung erweitern, wovon auch Ihr Unternehmen profitieren wird.

Kommt es dann zu einem Rehiring, sollten, ähnlich wie bei Neuzugängen, Tätigkeiten, Projekte sowie gemeinschaftliche und individuelle Zielsetzungen genau festgelegt werden.

5️⃣Rehiring-Auswertung

Last but not least: Planen Sie vorab auch Mitarbeitergespräche ein, die das Rehiring gemeinsam evaluieren: Wie hat sich der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin wieder im Unternehmen eingegliedert? Gibt es von beiden Seiten Wünsche oder Vorstellungen, an denen noch gearbeitet werden sollte. Haben beide von dieser Rückkehr profitiert und wie soll es von hier aus weitergehen (Zielsetzungen, Projekte, Fortbildungen, notwendige Änderungen, Bedenken etc.). Leiten Sie als Arbeitgeber/in dieses Gespräch lösungsorientiert und ehrlich, aber respektvoll an.

6️⃣Verzicht auf Rehiring

Folgende Anzeichen bzw. Zweifel sollten Sie ernst nehmen, wenn Sie sich eine Wiederaufnahme eines ehemaligen Mitarbeiters/einer ehemaligen Mitarbeiterin überlegen – und zwar auch, wenn Sie aufgrund des herrschenden Arbeitskräftemangels zunehmend unter Druck stehen:
  • Der/die ehemalige Bedienstete ist mit seinen/ihren Arbeitskolleginnen nie gut zurechtgekommen und hat zu einem schlechten Arbeitsklima beigetragen
  • Der/die ehemalige Bedienstete stellt nicht unbedingt eine Bereicherung dar, ist unflexibel und kann mit Arbeitsprozessen, die im Unternehmen neu implementiert wurden, nicht viel anfangen bzw. es fehlen ihr die Grundvoraussetzungen, um diese neuen Aspekte der Arbeit zu erlernen
  • Der/die ehemalige Bedienstete arbeitet unzuverlässig, was auch in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat
Ein Professionelles Offboarding, kritische Selbstreflexion anhand von Arbeitgeberbewertungen, das Arbeiten am eigenen Arbeitgeberimage und die Aufrechterhaltung des Kontaktes zu ehemaligen Mitarbeitenden sind können zusammenfassend als Voraussetzungen für das Rehiring bezeichnet werden. Kommt es zu einer potenziellen Rehiring-Situation, sollten Sie als Arbeitgeber/in genau abwägen, ob das Unternehmen von dieser/diesem ehemaligen Bediensteten auch tatsächlich profitieren kann. Falls Sie nicht davon überzeugt sind, wenden Sie sich in Sachen effiziente Personalsuche gerne an Karriere Südtirol. Wir verfügen über einen vielseitigen Talentpool und können Ihnen Top-Kandidaten/Kandidatinnen vermitteln, die mit Herz und Köpfchen in Ihr Unternehmen passen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Viel Erfolg!
HR-HubRecruiting

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